Ortavis · Beiträge
Fristen, Formate — und was man vorher tun kann.
Drei Termine mit Geldfolge liegen im ersten Halbjahr 2027, und alle drei treffen jedes Sanitätshaus. Hier steht, was sie genau verlangen, was sie ausdrücklich nicht verlangen, und woran man erkennt, ob die eigene Software schon so weit ist. Dazu der vierte, der keine belastbare Fundstelle hat — und warum das der eigentliche Befund ist.
Jede Tatsache trägt ihre Fundstelle. Wo es keine belastbare gibt, sagt der Beitrag genau das — ein politisch gesetzter Termin ist kein Paragraf und sieht hier auch nicht so aus.
Alle Beiträge
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E-Rechnung im B2B: was ab 01.01.2027 gilt — und was ausdrücklich frei bleibt
Der Empfang ist seit Januar 2025 Pflicht, die Ausstellung folgt 2027. Für ein Sanitätshaus ist die wichtigere Hälfte die zweite: an GKV-Kassen und Berufsgenossenschaften ist die E-Rechnung keine Pflicht. Wer das übersieht, baut ein Projekt für Rechnungen, die gar nicht betroffen sind.
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§ 302: V22 gilt ab 01.02.2027, die harte Kante ist der 30.04.2027
Drei Monate laufen beide Fassungen nebeneinander, danach weisen die Annahmestellen V21 ab. Was das für den Abrechnungsweg heißt, und die vier Fragen, mit denen man beim Rechenzentrum oder beim Softwarehaus in fünf Minuten klärt, wo man steht.
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eVerordnung und TI: ein Termin, der schon dreimal gewandert ist
Zuletzt steht die TI-Pflicht für Hilfsmittelerbringer auf dem 01.10.2027 — und anders als die drei anderen trägt sie keine belastbare Fundstelle. Unsicher ist der Stichtag, nicht die Vorlaufzeit: Institutionskarte, Zugang und KIM-Postfach dauern Monate, egal wann die Pflicht greift.
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3 % Abschlag und eine neue Zuzahlungsstaffel ab 01.01.2027
Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist seit dem 30.07.2026 verkündet und greift in jede ab 2027 begonnene Versorgung. Gerechnet an einem Paar Einlagen — und der Hinweis, warum das Datum des Versorgungsbeginns plötzlich ein Abrechnungsdatum ist.
Woher die Termine kommen
Dieselben Termine stehen in Ortavis als eigene Ansicht, der Fristen-Radar: branchenweite Pflichten mit Countdown, jede mit ihrer Quelle daneben. Aufgenommen wird ein Termin nur, wenn es ihn drei Mal gibt — ein prüfbares Datum aus einer Primärquelle, eine belegbare Betroffenheit, und etwas, das man vorher tun kann.
Nicht aufgenommen wird, was nach Frist aussieht und keine ist: eine Forderung aus einem Koalitionsvertrag, ein Referentenentwurf, eine Ankündigung. Der Unterschied kostet sonst ein Quartal Vorbereitung für etwas, das nie kommt.