Gliederung nach Anwendungsort
Die Stellen drei und vier der Hilfsmittelnummer nennen den Ort, an dem
das Fahrzeug gebraucht wird, die Stellen fünf und sechs die Untergruppe, die siebte die Produktart. Ein
Leichtgewichtrollstuhl trägt also eine Nummer, die mit 18.50.02.2 beginnt; die letzten drei
Stellen bezeichnen das Modell.
| Nummer | Anwendungsort | was dort steht | Produkte |
|---|---|---|---|
18.46 | Innenraum | Dusch- und Toilettenrollstühle, Rollstühle mit Einarmantrieb, Elektrorollstühle für innen | 143 |
18.50 | Innenraum und Außenbereich | Schiebe-, Greifreifen- und Adaptivrollstühle, Elektrorollstühle, Rollstühle für Kinder, faltbare Elektrorollstühle | 582 |
18.51 | Außenbereich | Hebelantrieb, Elektrorollstühle für draußen, Handkurbel-Vorspannfahrräder für Kinder, Elektromobile | 84 |
18.65 | Treppen | Treppensteighilfen und Treppenraupen | 34 |
18.99 | ohne festen Ort | Reha-Wagen und Buggys, Steh- und Hubvorrichtung, Zug- und Schubgeräte, Zusatzantriebe, Sitzelemente | 414 |
18.99.99 | Abrechnungspositionen | Zubehör, Zuschläge, Reparaturen, Wartungen | 74 |
Neue Produkte kommen laufend dazu, 2026 bis Ende September 61. Für Dusch- und Toilettenrollstühle gilt der Versorgungsbereich 18B, für alle anderen Produktarten mit Angabe 18A.
Vom Schieberollstuhl zum Adaptivrollstuhl
Die manuellen Rollstühle sind nach dem gestuft, was die Versicherte selbst kann. Jede Stufe setzt voraus, dass die vorige nicht reicht.
| Produktart | Nummer | wann | Produkte |
|---|---|---|---|
| Schieberollstuhl | 18.50.01.0 | kann nicht selbst antreiben; Pflegeperson schiebt, vor allem innen | 1 |
| Standardgreifreifenrollstuhl | 18.50.02.0 | aktiver Antrieb nur eingeschränkt oder gar nicht möglich | 47 |
| Leichtgewicht-Standardgreifreifenrollstuhl | 18.50.02.2 | Kraft und Greiffunktion der Arme erhalten; Antriebsräder waagerecht und senkrecht verstellbar; auch, wenn der Rollstuhl verladen werden muss | 68 |
| Greifreifenrollstuhl mit multifunktionaler Sitzeinheit | 18.50.02.7 | Sitz und Rücken müssen im Winkel verstellbar sein, etwa bei instabilem Sitzen oder Kreislaufproblemen | 28 |
| Adaptivfaltrollstuhl | 18.50.03.0 | Leichtgewichtrollstuhl lässt sich nicht genug anpassen; eng gestufte Sitzmaße, Schwerpunkt, Sturz | 73 |
| Adaptivstarrrahmenrollstuhl | 18.50.03.5 | hohe Aktivität mit schnellen Richtungswechseln und Hindernissen, die die Versicherte selbst nimmt | 47 |
Für Kinder gibt es eigene Adaptivrollstühle unter 18.50.03.1 und 18.50.03.6 sowie
Spezialrollstühle zur aktiven Nutzung unter 18.50.03.2. Wer nur einen Arm einsetzen kann, fährt
einen Rollstuhl mit Doppelgreifreifen oder Einarmhebel aus 18.46.04.
Verstärkt und Schwerlast: die Gewichtsgrenzen
Die verstärkte Ausführung ist eine eigene Produktart mit eigener Nummer. Welche Belastbarkeit sie bieten muss, steht in der Produktart; das Körpergewicht allein entscheidet nicht, auch Körpermaße und Beanspruchung zählen.
| Ausführung | Beispiel | sichere Belastbarkeit |
|---|---|---|
| Standardgreifreifenrollstuhl, verstärkt | 18.50.02.3 | mehr als 130 kg |
| Schieberollstühle, verstärkt | 18.50.01.2 | mehr als 130 bis 160 kg |
| Adaptiv-, Dusch- und Toilettenrollstühle, verstärkt | 18.50.03.3, 18.46.01.1 | mehr als 125 bis 160 kg |
| Adaptivfaltrollstuhl, Schwerlast | 18.50.03.4 | mehr als 160 kg |
| Elektrorollstühle, verstärkt | 18.50.04.3 | mehr als 140 bis 160 kg |
| Schwerlast-Elektrorollstuhl | 18.50.04.5 | mehr als 160 kg |
| Elektrorollstuhl mit Hubvorrichtung, verstärkt | 18.99.06.5 | mehr als 140 bis 170 kg |
| Schwerlast-Elektrorollstuhl mit Hubvorrichtung | 18.99.06.6 | mehr als 170 kg |
| Elektromobil, vierrädrig, verstärkt | 18.51.05.2 | mehr als 160 bis 200 kg |
Elektrorollstuhl, Hub, Stehen, Zusatzantrieb
Ein Elektrorollstuhl kommt in Frage, wenn Kraft und Greiffunktion der Arme deutlich eingeschränkt sind und die Versicherte ihn sicher führen kann. Sie muss fahrgeeignet sein; Anhalt gibt die Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Eine Fahrerlaubnis braucht es für einsitzige Krankenfahrstühle bis 15 km/h nicht.
| Produktart | Nummer | wann | Produkte |
|---|---|---|---|
| Elektrorollstuhl für den Innenraum | 18.46.05.0 | nur innen; vorher prüfen, ob einer für innen und außen sinnvoller ist | 7 |
| Elektrorollstuhl innen und außen, indirekte Lenkung | 18.50.04.0 | Schwerpunkt innen, dazu Nahbereich und Alltagsgeschäfte | 122 |
| Elektrorollstuhl, zerlegbar oder faltbar | 18.50.07.0 | leichter Rahmen aus Aluminium oder Carbon, zum Zerlegen oder Falten | 35 |
| Elektrorollstuhl für den Außenbereich | 18.51.02.0 | vor allem draußen; Beleuchtung, Spritzschutz und Gurt gehören dazu | 25 |
| Elektrorollstuhl mit Hubvorrichtung | 18.99.06.1 | Lichtschalter, Türklinken, Schränke und Regale selbst erreichen | 120 |
| Elektrorollstuhl mit Stehvorrichtung | 18.99.03.2 | regelmäßig Verrichtungen im gestützten Stehen, ohne Gegenanzeige | 34 |
| Elektrorollstühle für Kinder und Jugendliche | 18.50.05 | Handrollstuhl ist nicht möglich, Antrieb wird sachgerecht bedient | 21 |
| Rollstuhl-Zug- und Schubgeräte | 18.99.04 | Antrieb vor oder hinter dem eigenen Rollstuhl | 40 |
| Aufsteck- und Radnabenantriebe | 18.99.05 | Motor am vorhandenen manuellen Rollstuhl | 27 |
| Motorischer, restkraftunterstützender Greifreifenantrieb | 18.99.08.1 | Armkraft eingeschränkt, Greifen erhalten; der Motor in der Radnabe verstärkt den Anschub | 10 |
| Elektromobile | 18.51.05 | draußen, meist mit Lenksäule statt Joystick | 51 |
Für die meisten Elektrorollstühle, für Elektromobile sowie Zug- und Schubgeräte muss ein wetterfester und
diebstahlsicherer Abstellplatz vorhanden sein. Wer eine Treppensteighilfe (18.65.01.1) bedient,
muss eingewiesen sein und zeigen, dass er sie sicher bedienen kann.
Zubehör, Zuschläge, Reparatur und Wartung: 18.99.99
Was nicht zum Grundmodell gehört, läuft über die Abrechnungspositionen. Für Zubehör verlangt das Verzeichnis einen detaillierten Kostenvoranschlag mit Begründung, für Reparaturen eine Aufstellung von Ersatzteilen und Arbeitszeit, außer bei Arbeiten aus einer Reparaturliste.
| Nummern | wofür | Beispiele | Positionen |
|---|---|---|---|
18.99.99.00xx | Rückenlehne | feste gepolsterte Lehne, Verstellung mechanisch oder elektrisch, Pflegesteuerung | 10 |
18.99.99.01xx | Sitz | Sitzauflage, fester Sitz, Arthrodesensitz, Toiletteneinrichtung | 7 |
18.99.99.02xx | Seitenteile | höhenverstellbar, sitzverengend, sitzverbreiternd | 4 |
18.99.99.03xx | Fußstützen | hochschwenkbar, Fußbrett, Winkelverstellung, Fersenhalter | 6 |
18.99.99.04xx | Räder und Bereifung | Vollgummi, Pannensicherung, Stützrollen, Sporträder für Kinder, Räder mit Federung oder Bremse | 12 |
18.99.99.05xx | Bremsen | Zentralfeststeller, Trommelbremse für Begleitpersonen, Bremshebelverlängerung | 5 |
18.99.99.06xx, .07xx | Antrieb und Steuerung | Einarmantrieb, doppelseitige Steuerung, Begleitersteuerung, Sondersteuerung | 5 |
18.99.99.08xx, .09xx | Sonstiges | Tisch, Greifreifen mit Überzug oder Griffen, Gurte, Schiebestange, Beleuchtung, Schlupfsack, Kraftknoten 0950 | 15 |
18.99.99.2xxx | Zuschläge | Spezialsitzhöhe 2001, Spezialsitzbreite 2002, Rahmenänderung 2099 | 3 |
18.99.99.3xxx | Reparaturen | manuell 3001, Elektrorollstuhl 3002, Zusatzantrieb 3003, sonstige 3099 | 4 |
18.99.99.4xxx | Wartungen | manuell 4001, Elektrorollstuhl 4002, Zusatzantrieb 4003 | 3 |
Gewartet werden muss nur, wo das Produkt es verlangt, um gefährliche Betriebszustände auszuschließen; das steht beim einzelnen Produkt. Regencape, Tasche, Schirmhalter, Kilometerzähler oder ein Stromanschluss fürs Radio sind Gebrauchsgegenstände und gehen auch am Rollstuhl nicht zu Lasten der Kasse.
Produktarten ohne Produkt
16 der 97 Produktarten haben kein eingetragenes Produkt. Fehlen der Nummer die letzten drei Stellen, steht nach der Technischen Anlage 3 an Stelle acht eine 9 und an Stelle neun und zehn eine 0, also die Endung 900.
| Produktart | abgerechnet als |
|---|---|
| Toilettenrollstühle: verstärkt, multifunktional, für Kinder, für Kinder multifunktional | 18.46.02.1900 bis 18.46.02.4900 |
| Duschrollstühle mit Greifreifen, verstärkt | 18.46.03.2900 |
| Dusch-Schieberollstühle, verstärkt | 18.46.03.3900 |
| Duschrollstühle: multifunktional, für Kinder, für Kinder multifunktional | 18.46.03.4900 bis 18.46.03.6900 |
| Elektrorollstühle für den Innenraum, verstärkt | 18.46.05.2900 |
| Schieberollstühle mit Rückenlehnenverstellung, verstärkt | 18.50.01.4900 |
| Schieberollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit, verstärkt | 18.50.01.5900 |
| Adaptivstarrrahmenrollstühle, verstärkt | 18.50.03.7900 |
| Zug- und Schubgeräte, dauerhaft montiert | 18.99.04.2900 |
| Greifreifenrollstühle mit motorischer Hubvorrichtung | 18.99.06.3900 |
| Fußkästen und -platten | 18.99.07.5900 |
Wiedereinsatz, Pauschale, Kennzeichen
70 der 97 Produktarten nennt das Verzeichnis für den leihweisen Einsatz geeignet. Ein Rollstuhl aus dem Wiedereinsatz gehört der Kasse; ist er wirtschaftlicher und gleich zweckmäßig, geht er der Neuversorgung vor. Vorher wird er angepasst, etwa in Sitzbreite, Sitztiefe und Rückenhöhe, oder mit Zubehör nachgerüstet. Viele Verträge zahlen statt des Kaufs eine Pauschale für einen Zeitraum, die Reparatur und Wartung oft schon enthält; was gilt, steht im Vertrag. In der Abrechnung nach § 302 zeigt es das Kennzeichen Hilfsmittel.
| Vorgang | Kennzeichen | Nummer |
|---|---|---|
| neuer Rollstuhl | 00 Neulieferung | zehnstellige Produktnummer |
| Rollstuhl aus dem Bestand der Kasse | 02 Wiedereinsatz | Produktnummer des Geräts |
| Pauschale für einen Zeitraum | 08, danach 09 | laut Vertrag |
| Reparatur | 01 Reparatur | 18.99.99.3001 bis .3099 |
| Zubehör am Rollstuhl im Einsatz | 12 Zubehör | 18.99.99.0xxx |
| Wartung | 14 Wartung | 18.99.99.4001 bis .4003 |
| Abholung nach Ende der Versorgung | 18 Rückholung | laut Vertrag |
In Ortavis zeigt der Wiedereinsatz-Bestand jedes Gerät im Eigentum der Kasse, ob verfügbar, im Einsatz oder in Aufbereitung, über alle Lager; mehr unter Software fürs Sanitätshaus.
Was die Kasse zahlt und was nicht
Ein Rollstuhl gleicht eine Behinderung mittelbar aus. Die Kasse zahlt ihn, wenn die Versicherte nicht ausreichend gehen kann, Gehhilfen nicht reichen und sie sonst Wohnung und Nahbereich nicht zumutbar erschließt, also nur unter Schmerzen, mit fremder Hilfe oder viel langsamer als ein Gesunder zu Fuß.
| Fall | Regel im Hilfsmittelverzeichnis |
|---|---|
| Strecken über den Nahbereich hinaus | nur, wenn ein anderes Grundbedürfnis es verlangt; Freizeit zählt nicht |
| zweiter gleicher Rollstuhl | grundsätzlich nicht; für Kinder im Bedarfsfall ein zweiter für Schule oder Kindergarten |
| Faltrollstuhl und Duschrollstuhl | im Einzelfall möglich, weil die Versorgungsziele verschieden sind |
| Reha-Wagen oder Buggy | für Kinder mit Behinderung; bis zum dritten Geburtstag mit Eigenanteil |
| Vorspannfahrrad mit Handkurbel | für Kinder ja; für Erwachsene nur, wenn es den Nahbereich erschließt; Eigenanteil in Höhe eines Fahrrads |
| Rollstuhl-Fahrrad-Kombination | grundsätzlich nicht, auch bei Kindern nicht |
| Sportrollstuhl | Eigenverantwortung, ein Zuschuss nach § 43 SGB V ist im Einzelfall zu prüfen; Sporträder zahlt die Kasse für den Schulsport |
| Treppensteighilfe | nicht allein wegen der Wohnung; etwa für eine nicht barrierefreie Arztpraxis, wenn ein Fahrdienst nicht wirtschaftlicher ist |
| Kraftknoten fürs Auto | für den Schulweg oder eine Behandlung außerhalb des Nahbereichs, wenn der Transport nur im Rollstuhl geht |
| Schlupfsack | Zuschuss für den behinderungsbedingten Mehraufwand; bis zum dritten Geburtstag nur mit Sitzschale |
Antrag, Präqualifizierung, Zuzahlung, Steuersatz
Die Kasse entscheidet binnen zwei Monaten oder teilt begründet mit, warum sie es nicht kann; sonst gilt die Leistung als genehmigt (§ 18 SGB IX). Abgeben dürfen Rollstühle nur Betriebe mit Präqualifizierung im Versorgungsbereich 18A, Dusch- und Toilettenrollstühle im Versorgungsbereich 18B. Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % zu, 2026 mindestens 5 und höchstens 10 Euro, ab 2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro, bei einer Pauschale auf jede fällige Pauschale (Zuzahlung berechnen). Das gilt auch, wenn die Pflegekasse beteiligt ist: Bei häuslicher Pflege sind Dusch-, Toiletten-, Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Buggys, Reha-Karren, Zuggeräte und Sitzelemente doppelfunktional, die Kassen teilen die Ausgaben pauschal, 92,3 % die Krankenkasse, 7,7 % die Pflegekasse. Rollstühle und andere Fahrzeuge für Menschen mit Behinderung tragen 7 % Umsatzsteuer; mehr unter Mehrwertsteuer.
Häufige Fragen
- Welche Hilfsmittelnummer hat ein Rollstuhl?
- Eine zehnstellige, die mit
18beginnt. Ein Leichtgewichtrollstuhl steht unter18.50.02.2, ein Adaptivfaltrollstuhl unter18.50.03.0, ein Elektrorollstuhl für innen und außen unter18.50.04.0; die letzten drei Stellen nennen das Modell. - Welche Nummer hat eine Rollstuhlreparatur?
18.99.99.3001für manuelle Rollstühle,18.99.99.3002für Elektrorollstühle,18.99.99.3003für Zusatzantriebe, mit dem Kennzeichen01.- Braucht man für einen Elektrorollstuhl einen Führerschein?
- Nein, bis 15 km/h nicht. Die Versicherte muss ihn aber sicher führen können; das prüft die Versorgung vorher.
- Gibt es einen zweiten Rollstuhl?
- Einen zweiten gleichen in der Regel nur für Kinder, etwa für die Schule. Einen anderen für ein anderes Ziel, etwa einen Duschrollstuhl neben dem Faltrollstuhl, im Einzelfall.
Wie ein Rezept vom Scan über den Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung läuft, zeigt die Demo ohne Anmeldung; der Rundgang erklärt die Stationen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 18 „Kranken-/Behindertenfahrzeuge“, fortgeschrieben am 19.02.2024; Produktarten und Einzelprodukte Stand 28.09.2026.
- GKV-Spitzenverband: Kriterienkatalog zur Präqualifizierung vom 28.04.2025, gültig ab 01.06.2025.
- GKV-Spitzenverband: Technische Anlage 3 zum Datenaustausch nach § 302 SGB V, Version 22 vom 23.09.2026, Abschnitt 8.2.2: Positionsnummer in der Abrechnung; Anlage 3, 8.1.10: Kennzeichen Hilfsmittel.
- Bundessozialgericht, Urteil vom 20.11.2008, B 3 KR 6/08 R: Rollstuhlsicherung im Kraftfahrzeug.
- § 4 und Anlage 4 Fahrerlaubnis-Verordnung.
- § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit Anlage 2 Nr. 51.
- § 33 Abs. 1 und 8, § 43, § 61, § 126, § 127, § 302 SGB V; § 18 SGB IX.