Die Regel
§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG ermäßigt die Steuer für die Gegenstände der Anlage 2. Für die Orthopädietechnik zählen dort zwei Nummern:
- Nr. 51: Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte, Position 8713.
- Nr. 52: künstliche Gelenke; orthopädische Apparate und Vorrichtungen einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgischer Gürtel und Bandagen (Unterposition 9021 10); Prothesen; Hörgeräte und andere Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden. Jeweils ohne Teile und Zubehör.
Ob eine Ware darunter fällt, entscheidet allein ihre Einreihung in den Zolltarif. Die Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis oder die Verordnung durch einen Arzt ändert daran nichts; so hat es das Finanzgericht Düsseldorf entschieden, der Bundesfinanzhof hat die Revision nicht zugelassen. Der Zolltarif versteht unter orthopädischen Apparaten Vorrichtungen, die körperliche Fehlbildungen verhüten oder korrigieren oder Körperteile nach Krankheit, Operation oder Verletzung stützen oder halten. Schuhe und Einlagen zählen dazu, wenn sie ein orthopädisches Leiden korrigieren und nach Maß gefertigt sind; serienmäßig gefertigte nur unter engen weiteren Bedingungen.
Was wohin gehört
| Hilfsmittel | Satz | Grund |
|---|---|---|
| Orthese mit starren Stütz-, Zug- oder Stabilisierungselementen | 7 % | orthopädische Vorrichtung, 9021 10 |
| Bandage, die nur durch die Elastizität des Gewebes stützt | 19 % | keine orthopädische Vorrichtung, Einreihung nach dem Material |
| Einlage nach Maß, die ein Leiden korrigiert | 7 % | 9021 10, auch wenn sie nur beim Tragen wirkt |
| Orthopädischer Maßschuh | 7 % | 9021 10 |
| Zurichtung am Konfektionsschuh | 19 % | Arbeit am Schuh des Kunden, keine Lieferung |
| Prothese, Zehen- oder Mittelfußersatz | 7 % | Anlage 2 Nr. 52 |
| Brustprothese | 7 % | künstlicher Körperteil, Anlage 2 Nr. 52 |
| Armprothese, auch Finger- und Teilhandprothese | 7 % | künstlicher Körperteil, Anlage 2 Nr. 52 |
| Unterarm- und Achselstützen | 7 % | Krücken, ausdrücklich genannt |
| Hand- und Gehstock | 19 % | Position 6602, nicht in Anlage 2 |
| Medizinischer Kompressionsstrumpf | 19 % | Position 6115, nicht in Anlage 2 |
| Rollator | 7 % | 9021 10, seit dem EuGH-Urteil von 2010 |
| Rollstuhl | 7 % | Anlage 2 Nr. 51 |
| Teile und Zubehör, die getrennt geliefert werden | 19 % | „ohne Teile und Zubehör“ |
Bandagen. Das Gesetz nennt Bandagen ausdrücklich, aber nur solche, die der Zolltarif zu den orthopädischen Vorrichtungen zählt. Nach dem Europäischen Gerichtshof kommt es auf Material, Funktionsweise und die Eignung an, an einen bestimmten Funktionsschaden angepasst zu werden. Das Finanzgericht Düsseldorf hat Sprunggelenk-, Knie-, Ellenbogen-, Schulter- und Rückenbandagen deshalb mit 19 % besteuert: Ihre Stützwirkung kam allein aus der Elastizität, starre Elemente fehlten. Eine Rückenorthese mit eingearbeiteten Stützen bekam 7 %.
Einlagen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte für maßgefertigte Einlagen 19 % bestätigt, weil sie das Leiden nicht dauerhaft beheben. Der Bundesfinanzhof hat 2019 entschieden: Es reicht, dass sie während des Tragens korrigieren. Sie bleiben bei 7 %.
Schuhe. Wer einen Konfektionsschuh orthopädisch zurichtet, liefert keinen orthopädischen Schuh, sondern erbringt eine sonstige Leistung am Schuh des Kunden. Dafür gilt der volle Satz (Bundesfinanzhof 2005). Mehr dazu unter Schuhzurichtung.
Was die Preislisten angeben
Zwei Kassenverträge nach § 127 SGB V, deren Preislisten Ortavis eingelesen hat, führen zu jeder Position einen Steuersatz. Die Preise sind netto, „zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer“. Für Bandagen, Einlagen und Schuhe stehen in beiden Listen dieselben Positionen mit denselben Sätzen; Gehhilfen und Orthesen führt nur eine.
| Bereich | 7 % | 19 % | Was auffällt |
|---|---|---|---|
| Bandagen (05) | 7 | 28 | 7 % nur für Handgelenkbandagen mit Verstärkung und für die Zusätze zu Leibbinden; die Leibbinden selbst 19 % |
| Einlagen (08) | 2 | 10 | Arbeitswert für Sonderanfertigungen und propriozeptive Einlagen 7 %; jede Erneuerung, Korrektur und Reparatur 19 % |
| Gehhilfen (10) | 5 | 3 | Unterarm- und Achselstützen 7 %, Hand- und Gehstöcke 19 % |
| Orthesen (23) | 35 | 34 | Sprunggelenkorthesen zur Stabilisierung in mindestens zwei Ebenen 19 %, die einstellbare Ausführung 7 % |
| Schuhe (31) | 41 | 47 | Maßschuh, Zusatzarbeiten daran und Leisten 7 %; Spezialschuhe, Zurichtungen und Änderungen am Maßschuh 19 % |
Bei Schuhen folgt die Liste der Rechtsprechung. Die diabetesadaptierte Fußbettung steht zweimal darin: für
den orthopädischen Maßschuh mit 7 %, für den konfektionierten Spezialschuh mit 19 %. Die
Arbeitsminute hat zwei Positionen, 31.99.99.0002 mit vollem und 31.99.99.0003
mit ermäßigtem Satz.
Stundensatz und Hausbesuch stehen in den Gruppen 05 und 23 je zweimal darin, mit 7 und mit 19 %.
Der Grund: Eine Nebenleistung teilt den Steuersatz der Hauptleistung, auch wenn sie einen eigenen Preis
hat. Der Hausbesuch für eine Orthese mit 7 % trägt 7 %. Eine Zeile widerspricht sich selbst:
Der Stundensatz 23.00.99.1003 heißt „inkl. 7 % MwSt“, die Steuerspalte nennt
19 %. So steht es im Original der Preisliste.
Die Spalte ist die Einschätzung der Vertragspartner. Geschuldet ist die gesetzliche Steuer, und die hängt am abgegebenen Produkt, nicht an der Positionsnummer. Unter einer Produktart können Modelle mit und ohne starre Elemente stehen.
Vor der Abrechnung klären
- Zolltarifnummer vom Hersteller. Sie steht in den Zoll- und Ausfuhrpapieren des Produkts; viele Hersteller nennen sie auf Nachfrage.
- Auskunft vom Zoll. Bei Zweifeln können Lieferer, Abnehmer und Finanzämter eine unverbindliche Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke beantragen.
- Abweichung zur Preisliste. Weicht der gesetzliche Satz von der Steuerspalte ab, vor der ersten Abrechnung mit der Kasse klären. Der Nettopreis bleibt, der Bruttobetrag ändert sich.
- Zuzahlung. Sie wird aus dem Bruttobetrag berechnet: 10 %, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, ab 01.01.2027 7,50 und 15 Euro. Ein höherer Steuersatz erhöht sie, solange sie zwischen den Grenzen liegt; nachrechnen mit dem Rechner.
- Datensatz. In der Abrechnung nach § 302 SGB V trägt jede Position ihre Mehrwertsteuer selbst; siehe Version 22 der Technischen Anlage.
Häufige Fragen
- Gilt für Hilfsmittel auf Rezept immer 7 %?
- Nein. Das Rezept und das Hilfsmittelverzeichnis spielen für die Steuer keine Rolle. Es zählt, ob die Ware in Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes steht, und das richtet sich nach dem Zolltarif.
- Welchen Satz haben Kompressionsstrümpfe?
- 19 %. Medizinische Kompressionsstrümpfe gehören zur Position 6115, und die fehlt in Anlage 2. Zu den Festbeträgen siehe Produktgruppe 17.
- Welchen Satz haben Einlagen?
- Einlagen nach Maß, die ein orthopädisches Leiden korrigieren, 7 %, auch wenn sie nur beim Tragen wirken. Die Festbeträge sind netto; siehe Produktgruppe 08. Erneuerungen und Reparaturen stehen in den Preislisten mit 19 %.
- Was gilt bei einer Reparatur?
- In den Preislisten tragen Reparaturen, Änderungen und Instandsetzungen 19 %, bei Einlagen wie bei Maßschuhen. Wird nur Arbeit am vorhandenen Hilfsmittel geleistet, ist das keine Lieferung eines orthopädischen Apparats.
Wie Ortavis den Steuersatz je Position aus der Preisliste übernimmt und die Zuzahlung brutto rechnet, zeigt die Demo ohne Anmeldung; der Rundgang erklärt die Stationen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit Anlage 2, Nr. 51 und 52.
- Kombinierte Nomenklatur, Kapitel 90, Anmerkung 6; Positionen 6115, 6602, 8713 und 9021.
- EuGH, Urteil vom 07.11.2002, verbundene Rechtssachen C-260/00 bis C-263/00; Urteil vom 22.12.2010, C-273/09 (Rollatoren); BMF-Schreiben vom 11.08.2011, IV D 2 - S 7227/11/10001, BStBl I S. 824.
- BFH, Beschluss vom 03.08.2010, VII B 71/10; Vorinstanz FG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2009, 1 K 4986/05 U.
- BFH, Urteil vom 27.02.2019, VII R 1/18.
- BFH, Urteil vom 09.06.2005, V R 50/02, BStBl II 2006, 98.
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 3.10 Abs. 5 (Nebenleistungen).
- BMF-Schreiben vom 23.10.2006, IV A 5 - S 7220 - 71/06, BStBl I S. 622 (unverbindliche Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke).
- Preislisten zweier Kassenverträge nach § 127 SGB V, Stand 01.05.2026 und 01.06.2026.
- § 61 und § 33 Abs. 8 SGB V (Zuzahlung).