Die 23 Positionen
Die Untergruppe hat vier Produktarten: Absatz, Schuherhöhung, Sohle sowie Entlastung, Stützung, Polsterung oder Schaftveränderung. Zehn weitere Nummern sind nicht besetzt. Die rechte Spalte nennt, was der Text der Position selbst ausschließt oder vorschreibt. Was sich hinter den zehn Stellen verbirgt, erklärt Hilfsmittelnummer lesen.
| Position | Bezeichnung | Ausschluss oder Hinweis |
|---|---|---|
| 31.03.04.0 Absatz | ||
| 0001 | Einseitige Absatzverlängerung, Abrollabsatz, vorgezogener Absatz | nicht mit 0002, 0003 |
| 0002 | Einseitige Absatzverbreiterung | nicht mit 0001, 0003 |
| 0003 | Keilabsatz | nicht mit 0001, 0002 |
| 0006 | Abschlag bei Mehrfachverordnung am Absatz | ein Abzug, keine Arbeit |
| 0007 | Anbringen eines vorhandenen Schuhbügels | nicht an Spezialschuhen (31.03.03) |
| 31.03.04.1 Schuherhöhung | ||
| 1000 | Verkürzungsausgleich im Absatzbereich bis 1 cm, innen oder außen | bis 0,8 cm im Schuh, bis 1,0 cm im Schuh oder am Absatz |
| 1001 | Verkürzungsausgleich im Sohlenbereich je Zentimeter (Sohle und Absatz) | ab 1,0 cm mit Sohlenangleichung, bis 3,5 cm |
| 1003 | Einseitige Sohlenerhöhung mit Absatzangleichung | nicht mit 1000, 1001, 1004, 2004 |
| 1004 | Entfernung einer Schuherhöhung | an höchstens drei Paar; nicht mit 1000 bis 1003 und 2000 bis 2006 |
| 31.03.04.2 Sohle | ||
| 2000 | Ballenrolle, rückverlagerte Ballenrolle | mit 1000 nur bei Achillessehnenverkürzung, OSG-Einschränkung oder Spitzfuß |
| 2001 | Ausgleichsrolle für Gegenseite | nicht mit 1000, 1001, 1003 |
| 2002 | Schmetterlingsrolle mit Absatzangleichung | nicht mit 1001, 1003, 3005 |
| 2003 | Schmetterlingsrolle mit zusätzlicher Weichbettung der Mittelfußköpfchen | nicht mit 1003, 3005; mit 1001 immer 0006 |
| 2004 | Entfernen einer Sohlenrolle | nicht mit 1004, 2003 |
| 2005 | Zehenrolle | mit 1000 oder 1001 immer 0006 |
| 2006 | Mittelfußrolle (Richtungsrolle) | Absatzangleichung zwingend; geringere Standsicherheit |
| 31.03.04.3 Entlastung, Stützung, Polsterung, Schaft | ||
| 3001 | Einarbeitung einer Stufenentlastung | nicht mit diabetesadaptierter Fußbettung (31.03.07) |
| 3004 | Einarbeitung einer Haglundfersenentlastung oder eines Fußrückenpolster | nicht an Diabetes-Spezialschuhen (31.03.08) |
| 3005 | Schuhbodenversteifung | nicht mit 2002, 2003 |
| 3006 | Schuhbodenverbreitung | nicht mit 1003 und den Rollen 2000 bis 2006 |
| 3007 | Einseitige Schaftversteifung | nicht mit 3008 |
| 3008 | Doppelseitige Schaftversteifung | nicht mit 3007 |
| 3011 | Anbringen von Klett-, Reiß- oder Schnallenverschluss | je Schuh |
Die Bezeichnungen stehen so im Verzeichnis, auch „Schuhbodenverbreitung“ und „Fußrückenpolster“. Nach § 302 Abs. 1 SGB V gehört die Bezeichnung des Verzeichnisses in die Abrechnung.
Was sich am selben Schuh ausschließt
- Absatz: Absatzverlängerung, Absatzverbreiterung und Keilabsatz schließen sich gegenseitig aus.
- Rollen: die Sohlenpositionen 2000 bis 2006 schließen sich am selben Schuh gegenseitig aus, ebenso mit der Entfernung einer Schuherhöhung (1004).
- Schaft: ein- und doppelseitige Schaftversteifung nie zusammen.
- Diabetes-Spezialschuhe: Absatzverbreiterung, alle Rollen und die Arbeiten aus 31.03.04.3 außer der Stufenentlastung sind an konfektionierten Spezialschuhen bei diabetischem Fußsyndrom (31.03.08) ausgeschlossen, die Absatzverlängerung nur im medizinisch begründeten Einzelfall.
- Maßschuh: orthopädische Maßschuhe und Zusatzarbeiten am Maßschuh sind nie mit Zurichtungen am konfektionierten Schuh kombinierbar. Das steht in der Definition der Produktgruppe, siehe Produktgruppe 31 Schuhe.
Der Abschlag 31.03.04.0006
Die meisten Rollen bringen ihre Absatzangleichung mit, eine Erhöhung ihren neuen Absatzoberfleck. Treffen
Positionen aus Absatz (31.03.04.0), Schuherhöhung (.1) und Sohle
(.2) auf einer Verordnung zusammen, wäre die Arbeit am Absatz doppelt bezahlt. Dafür steht
die Position 0006: Sie wird zusätzlich angegeben und mindert den Betrag. In den Preislisten, die Ortavis
eingelesen hat, steht sie mit negativem Betrag.
„Immer“ schreiben die Texte bei diesen Paaren vor: Verkürzungsausgleich je Zentimeter (1001) oder einseitige Sohlenerhöhung (1003) mit einer Rolle, Schmetterlingsrolle mit Weichbettung (2003) mit 1001, Zehenrolle (2005) mit 1000 oder 1001. Auch der Verkürzungsausgleich bis 1 cm (1000) verlangt den Abschlag, wenn er mit einer zulässigen Erhöhung oder Rolle zusammentrifft.
Wo sich das Verzeichnis widerspricht
Liest man die Ausschluss- und Kombinationslisten aller Positionen gegeneinander, widersprechen sich 14 Paare: Eine Position nennt die andere als kombinierbar mit Abschlag, die andere schließt sie aus.
- 1003 mit jeder Rolle: die einseitige Sohlenerhöhung führt 2000, 2001, 2002, 2003, 2005 und 2006 als kombinierbar, alle sechs Rollen schließen 1003 aus.
- 1001 mit 2000, 2001, 2002 und 2006: der Verkürzungsausgleich je Zentimeter nennt sie, die Rollen schließen 1001 aus. Nur 2003 und 2005 bestätigen die Kombination.
- 1000 mit 1003, 1004 und 2001: ebenso einseitig. Bei 2000 und 2003 löst sich der Widerspruch über die genannten Ausnahmen.
- 1001 mit 1003: 1001 nennt 1003, 1003 schließt 1001 aus.
Steht ein solches Paar auf der Verordnung, klären Sie es vor der Arbeit mit der Kasse, am besten über den Kostenvoranschlag. Eine Absetzung nach der Lieferung kostet mehr als die Rückfrage.
Paare, Schuhe und Zuzahlung
Bei der Erstversorgung dürfen bis zu drei Paar Konfektionsschuhe zugerichtet werden, danach kommen höchstens zwei Nachversorgungen im Jahr in Betracht. Die Fristen aller Schuhversorgungen stehen unter Einlagen, Maßschuhe, Kompression: wie oft zahlt die Kasse? Der Schuh muss zurichtungstauglich sein, sein Absatz darf höchstens 3 cm hoch sein, und die Zurichtung muss wirtschaftlicher sein als ein vergleichbares Hilfsmittel. Trägt die betroffene Seite einen Verband- oder Entlastungsschuh, kann der Höhenausgleich am Konfektionsschuh der Gegenseite erfolgen.
Einen Eigenanteil zahlen Versicherte für Zurichtungen nicht, anders als beim Maßschuh. Die gesetzliche Zuzahlung gilt wie bei jedem Hilfsmittel, siehe Zuzahlung Hilfsmittel berechnen. Festbeträge gibt es in der Produktgruppe 31 nicht; die Preise stehen in den Verträgen nach § 127 SGB V.
Umsatzsteuer: Der Bundesfinanzhof hat die orthopädische Zurichtung eines Konfektionsschuhs als sonstige Leistung eingeordnet, für die der ermäßigte Satz nicht gilt. In den beiden Kassenverträgen, deren Preislisten Ortavis eingelesen hat, tragen alle 92 Zeilen der Untergruppe 31.03.04 19 %, die Maßschuhe 7 %.
Zurichtung am Sicherheitsschuh
Zurichtungen an Sicherheitsschuhen, die nach den Unfallverhütungsvorschriften getragen werden müssen, sind keine Leistung der Krankenkasse. Orthopädischer Fußschutz gehört leistungsrechtlich zur beruflichen Rehabilitation. Die DGUV nennt eine feste Reihenfolge der Träger: Unfallversicherung nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit, Kriegsopferversorgung, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Integrationsamt, Sozialhilfe. In der Regel erstattet der Arbeitgeber dem Träger, was ein Schutzschuh ohne orthopädische Änderung gekostet hätte. Antrag, Formulare und Umfang stehen unter Einlagen für Sicherheitsschuhe.
Vor dem Auftrag braucht es die Zusage des Kostenträgers. Gearbeitet wird nur nach der Fertigungsanleitung des Schuhherstellers, die Teil seiner EU-Baumusterprüfung ist. Nur dann darf der zugerichtete Schuh die CE-Kennzeichnung tragen.
Häufige Fragen
- Zahlt die Krankenkasse eine Schuhzurichtung?
- Ja, mit ärztlicher Verordnung, wenn fußgerechte Konfektionsschuhe allein nicht reichen und die Zurichtung die wirtschaftlichere Versorgung ist. Ob ein Rezept noch gültig ist, hängt vom Ausstellungsdatum ab.
- Welche Rolle passt zu welchem Befund?
- Das entscheidet die Ärztin oder der Arzt. Das Verzeichnis beschreibt nur die Wirkung: die Ballenrolle erleichtert das Abrollen und mindert den Druck auf Mittelfußköpfchen und Zehengelenke, die Zehenrolle sichert das Knie, die Mittelfußrolle gibt dem Abrollen eine Richtung.
- Wie viele Paar Schuhe werden zugerichtet?
- Bei der Erstversorgung bis zu drei, danach höchstens zwei Nachversorgungen im Jahr. Einzelne Verträge erlauben weniger.
- Braucht jede Zurichtung einen Kostenvoranschlag?
- Das regelt der Vertrag mit der jeweiligen Kasse. Für Paare, deren Kombination das Verzeichnis widersprüchlich regelt, lohnt er sich immer.
Wie ein Vorgang von der Verordnung über die Werkstatt bis zur Abrechnung nach § 302 läuft, zeigt die Demo ohne Anmeldung; der Rundgang erklärt die Stationen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- Bundeseinheitliches Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis, XML-Lieferung
20260928_HMV.zip(sha256 86dafe81…d7f1), gkv-datenaustausch.de: Untergruppe 31.03.04, Produktarten und Einzelprodukte, Stand der Texte 01.07.2026. Ausschlüsse und Widersprüche mit einem eigenen Leser ausgewertet. - GKV-Spitzenverband: Produktgruppe 31 „Schuhe“, Fortschreibung vom 29.04.2026: Definition, Paarzahl, Absatzhöhe, Sicherheitsschuhe.
- DGUV, Sachgebiet Fußschutz: Fachbereich AKTUELL FBPSA-007 „Orthopädischer Fußschutz“, Stand 20.05.2020.
- Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.06.2005, V R 50/02: orthopädische Zurichtung von Konfektionsschuhen ist eine sonstige Leistung.
- § 33 Abs. 1 und 8, § 61, § 127, § 302 SGB V.