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Diabetesadaptierte Fußbettung: vier Nummern, zwei Schuhe.

Die diabetesadaptierte Fußbettung steht in der Produktart 31.03.07.0 des Hilfsmittelverzeichnisses. Diese Übersicht zeigt die vier besetzten Positionen, wann die Kasse zahlt, in welchen Schuh die Bettung gehört, wie sie sich von der Weichpolsterbettungseinlage unterscheidet und was die Verträge bei der Umsatzsteuer festlegen.

In Kürze. Nur im Spezialschuh bei diabetischem Fußsyndrom oder im orthopädischen Maßschuh, immer für genau ein Paar Schuhe, paarweise. Soll mindestens zwölf Monate halten, Ersatz bei Verschleiß oder veränderter Fußform. Kein Festbetrag, kein Eigenanteil, nur die gesetzliche Zuzahlung. In beiden Verträgen, die Ortavis eingelesen hat, trägt die Bettung für den Maßschuh 7 %, die für den Spezialschuh 19 % Umsatzsteuer.

Die vier Positionen

Zwei Positionen gelten für die erste Bettung, zwei für die Ersatzbettung im vorhandenen Schuh. Die Nummer 31.03.07.0002 ist nicht besetzt. Die Position 0001 wurde zuletzt am 19.05.2026 geändert, die übrigen am 28.09.2018. Wie die zehn Stellen aufgebaut sind, erklärt Hilfsmittelnummer lesen.

PositionBezeichnungSchuhUmsatzsteuer im Vertrag
31.03.07.0001Fußbettung für orthopädische Schuhe nach MaßMaßschuh (31.03.01)7 %
31.03.07.0003Fußbettung für den Spezialschuh bei diabetischem FußsyndromSpezialschuh (31.03.08.0)19 %
31.03.07.0004Ersatzbettung für den orthopädischen MaßschuhMaßschuh7 %
31.03.07.0005Ersatzbettung für den Spezialschuh bei diabetischem FußsyndromSpezialschuh19 %

Gefertigt wird nach einem dreidimensionalen Formabdruck, etwa einem Gipsabdruck, in Sandwichbauweise: thermoplastische Schichten, von unten nach oben weicher, etwa 8 bis 16 mm stark. Die Oberfläche ist abwaschbar und desinfizierbar. Industriell gefertigte Rohlinge sind nicht zulässig.

Wann die Kasse zahlt

Das Verzeichnis nennt zwei Gruppen von Versicherten. Die erste hat ein diabetisches Fußsyndrom und zusätzlich eines von drei Merkmalen:

  • ein abgeheiltes Fußulkus,
  • ein hohes Risiko für ein Ulkus wegen auffälliger Hornhautschwielen mit Einblutungen, einer Vorstufe des Geschwürs,
  • ein verlorenes Schutzgefühl an den Füßen oder eine periphere arterielle Verschlusskrankheit der Beine, jeweils zusammen mit terminaler Niereninsuffizienz oder nach einer Zehen- oder Teilfußamputation.

Die zweite Gruppe hat eine nachgewiesene, inaktive Charcot-Neuro-Osteoarthropathie. In beiden Fällen muss auch der Schuh verordnungsfähig sein: Der Spezialschuh kommt erst in Frage, wenn geeignete Konfektionsschuhe, gegebenenfalls mit Zurichtung, nicht ausreichen. Bei einem offenen Ulkus taugt der Spezialschuh nicht; das Verzeichnis kennt dafür Verbandschuhe und, nachrangig zu Vollkontaktgips oder Orthese, Entlastungsschuhe (31.03.03.4, 31.03.03.5). Mit dem Verbandschuh ist die Fußbettung ausdrücklich nicht kombinierbar.

Fußbettung oder Weichpolsterbettung

Ein Spezialschuh bei diabetischem Fußsyndrom verteilt den Druck nur zusammen mit einer der beiden Bettungen gleichmäßig. Welche es wird, entscheidet die Verordnung; die Unterschiede liegen in Fertigung, Schuh und Preisregel.

MerkmalDiabetesadaptierte FußbettungWeichpolsterbettungseinlage
Produktart31.03.07.008.03.02.1
Abdruckdreidimensional, Fußpositivzweidimensional, belasteter Fuß
Rohlingnicht zulässigüberwiegend vorkonfektioniert
Schuhnur Spezialschuh oder Maßschuhauch einlagengerechter Konfektionsschuh
PreisVertragspreis nach § 127 SGB VFestbetrag
Präqualifizierung31D08B

Den Festbetrag der Weichpolsterbettung nennt Produktgruppe 08 Einlagen, die Berufsgruppen hinter 31D und 08B stehen unter Präqualifizierung. Zusammen mit der Weichpolsterbettung ist der Spezialschuh nur angezeigt, wenn im einlagengerechten Schuh die Zehenhöhe nicht reicht und Geschwüre am Fußrücken drohen, etwa bei ausgeprägten Krallen- oder Hammerzehen.

Ein Paar Schuhe, eine Bettung

  • Je Schuhpaar: Die Bettung wird für ein bestimmtes Paar gefertigt und taugt für kein anderes. Bekommt der Versicherte ein Wechselpaar Spezialschuhe, braucht dieses eine eigene Bettung.
  • Paarweise: Einzeln abgegeben wird sie nur bei einer Prothesenversorgung nach kompletter Fußamputation.
  • Mehrfachausstattung: aus hygienischen Gründen möglich (§ 6 Abs. 8 Hilfsmittel-Richtlinie), aber erst, wenn die Erstversorgung erfolgreich erprobt ist. Für das Wechselpaar Spezialschuhe verlangt das Verzeichnis mindestens vier Wochen dokumentierte Tragezeit.
  • Ersatz: Die Bettung soll mindestens zwölf Monate halten. Ersatz ist möglich, wenn Verschleiß oder ein veränderter Fuß die Funktion aufheben; abgerechnet wird dann 0004 oder 0005.
  • Nachweis: Passform und die Senkung des Spitzendrucks an der Fußsohle werden je Versicherten beurteilt; beim Spezialschuh wird die Druckumverteilung mit einer Fußdruckmessung ermittelt und dokumentiert.

Die Fristen für Schuhe, Einlagen und Kompression stehen gesammelt unter Wie oft zahlt die Kasse?

Rezept, Zuzahlung und Steuer

Auf die Verordnung gehören Diagnose, Datum, Anzahl und die Bezeichnung nach dem Verzeichnis (§ 7 Abs. 2 Hilfsmittel-Richtlinie). Die Produktart oder die siebenstellige Nummer 31.03.07.0 genügt; das Einzelprodukt wählt der Betrieb nach dem Vertrag (§ 7 Abs. 3). Ein Spezialschuh ohne verordnete Bettung ist nicht abrechenbar; weitere solche Fälle sammelt Rezept prüfen.

Festbeträge gibt es in der Produktgruppe 31 nicht, der Preis steht im Vertrag nach § 127 SGB V. Einen Eigenanteil zahlen Versicherte für die Bettung nicht, wohl aber für den Spezialschuh selbst, siehe Produktgruppe 31. Die gesetzliche Zuzahlung gilt wie bei jedem Hilfsmittel: Zuzahlung berechnen.

In den Verträgen richtet sich die Umsatzsteuer nach dem Schuh, nicht nach der Bettung. In den beiden Kassenverträgen, deren Preislisten Ortavis eingelesen hat, tragen 0001 und 0004 7 %, 0003 und 0005 19 %, in allen 16 Preiszeilen gleich. Den Steuersatz deshalb je Position aus dem Vertrag übernehmen, nicht aus der Produktart ableiten.

Häufige Fragen

Was kostet eine diabetesadaptierte Fußbettung?
Den Preis legt der Vertrag der jeweiligen Kasse fest, einen Festbetrag gibt es nicht. Versicherte zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung, keinen Eigenanteil.
Gibt es die Fußbettung auch für normale Schuhe?
Nicht zu Lasten der Kasse. In Konfektionsschuhen, Sandalen oder Clogs ist sie kein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung. Für den einlagengerechten Konfektionsschuh kennt das Verzeichnis die Weichpolsterbettungseinlage.
Wie oft gibt es eine neue Fußbettung?
Sie soll mindestens zwölf Monate halten. Ersatz gibt es, wenn Verschleiß oder ein veränderter Fuß die Funktion aufheben, und für jedes weitere Schuhpaar eine eigene Bettung.
Wer darf diabetesadaptierte Fußbettungen abgeben?
Betriebe mit einem Vertrag nach § 127 SGB V, die ihre Eignung für den Versorgungsbereich 31D nachweisen, in der Regel durch Präqualifizierung.

Wie ein Vorgang von der Verordnung über die Werkstatt bis zur Abrechnung nach § 302 läuft, zeigt die Demo ohne Anmeldung; der Rundgang erklärt die Stationen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  1. Bundeseinheitliches Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis, XML-Lieferung 20260928_HMV.zip (sha256 86dafe81…d7f1), gkv-datenaustausch.de: Produktarten 31.03.07.0, 31.03.08.0 und 08.03.02.1 mit Einzelprodukten.
  2. GKV-Spitzenverband: Produktgruppe 31 „Schuhe“, Fortschreibung vom 29.04.2026: Definition, leistungsrechtliche Hinweise und Nutzungsdauer der diabetesadaptierten Fußbettungen.
  3. Gemeinsamer Bundesausschuss: Hilfsmittel-Richtlinie, zuletzt geändert am 20.02.2025, in Kraft seit 16.05.2025: § 6 Abs. 8, § 7 Abs. 2 und 3.
  4. Preislisten zweier Kassenverträge nach § 127 SGB V, Stand 01.05.2026 und 01.06.2026, Positionen 31.03.07.
  5. § 33, § 61, § 127, § 302 SGB V.

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