Verordnung lesen und prüfen
Muster 16 scannen oder ein Foto oder PDF hierher ziehen. Die Kamera findet das Blatt selbst.
Muster 16 als Foto oder PDF hierher ziehen oder wählen.
Alles bleibt auf Ihrem Gerät: Erkennen und Lesen laufen in Ihrem Browser, hochgeladen wird nichts. Gelesen werden nur Kasse, Kostenträgerkennung, Betriebsstätten-Nr., Arzt-Nr., Datum und das Feld „Rp.“ — nie Name, Anschrift oder Versichertennummer.
Ecken des Rezepts setzen
Ziehen Sie die vier Punkte auf die Ecken des Muster 16 — mit dem Finger, der Maus oder den Pfeiltasten, mit Umschalttaste in großen Schritten. Ist das Blatt angeschnitten, ziehen Sie den Punkt über den Rand des Fotos hinaus.
Noch kein Rezept — ein Foto oder PDF wählen oder den Text eintippen.
Text eintippen oder Beispiel wählen
Einzelheiten und geprüfte Möglichkeiten
Regelwerk und Abrechnung
Werkstattkarte
Was das Werkzeug liest
Die Kamera sucht das Blatt an seinen Kanten und am Vordruck. Liegt es zwei Bilder lang ruhig, nimmt sie es selbst auf. Das Werkzeug entzerrt das Blatt und prüft an den Linien des Vordrucks, ob es richtig liegt — auch auf einer Schwarz-Weiß-Kopie oder einem PDF. Findet es das Blatt nicht sicher, setzen Sie die vier Ecken von Hand. Gelesen werden nur die freigegebenen Felder: Kasse, Kostenträgerkennung, Betriebsstätten-Nr., Arzt-Nr., Datum und das Feld „Rp.“. Ein Arztstempel, der in das Feld „Rp.“ ragt, wird abgeschnitten. Für die Texterkennung lädt Ihr Browser beim ersten Lesen einige Megabyte von dieser Seite.
Es liest den Text so, wie Ärztinnen und Ärzte ihn schreiben: mit Abkürzungen wie „bds.“, „li.“ und „re.“, mit „KKL 2“ oder „KKL II“, mit Tippfehlern in bekannten Begriffen und mit Zusätzen, die nur für einen Fuß gelten. Erkannt werden das Hilfsmittel mit Produktgruppe und siebenstelliger Produktart, Menge und Einheit, die Seite, die Zusätze, Diagnosen mit ICD-10-Schlüssel und Hinweise auf die Berufsgenossenschaft. Arzt-Nr. und Betriebsstätten-Nr. prüft es an ihren Prüfziffern, die Kasse an der Kostenträgerkennung. Was fehlt — etwa die Seite bei einer Bandage —, nennt das Werkzeug, statt es zu raten.
Was auf der Verordnung stehen muss
Hilfsmittel verordnet der Arzt auf dem Muster 16, mit der Ziffer 7 im Feld „Hilfsmittel“. Arzneimittel und Hilfsmittel stehen auf getrennten Blättern. Sehhilfen und Hörhilfen haben eigene Vordrucke. Der Vordruck muss vollständig ausgefüllt sein. Ein Stempel oder Aufkleber anstelle der Angaben ist nicht zulässig (§ 7 Abs. 1 Hilfsmittel-Richtlinie).
| Angabe | Was dort steht | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Krankenkasse, Kostenträgerkennung | Name der Kasse und ihr Institutionskennzeichen (IK), 9 Stellen | Bestimmt, an wen Kostenvoranschlag und Rechnung gehen. |
| Status | Versichertenart; Kennzeichen 4 bei Entlassmanagement | Bei Kennzeichen 4 gilt die kurze Frist von 7 Tagen. |
| Betriebsstätten-Nr., Arzt-Nr. | BSNR und LANR, je 9 Stellen | Verordnungen aus dem Krankenhaus tragen in der Regel eine BSNR, die mit 75 beginnt. |
| Datum | Tag der Ausstellung | Ab hier läuft die Frist. |
| Gebühr frei, Geb.-pfl. | Kreuz für die Zuzahlung | Frei unter anderem bei unter 18 Jahren und bei nachgewiesener Befreiung. |
| Arbeitsunfall, BVG, Sonstige | Kreuze für andere Kostenträger | Bei Arbeitsunfall zahlt die Berufsgenossenschaft, bei BVG das Versorgungsamt, bei „Sonstige“ etwa die Heilfürsorge. Die Krankenkasse ist dann nicht zuständig. |
| Feld „Rp.“ | Hilfsmittel, Anzahl, Diagnose | Siehe die Pflichtangaben unten. |
| Unterschrift, Arztstempel | Unterschrift direkt unter der Verordnung | Fehlt sie, ist die Verordnung ungültig. |
Im Feld „Rp.“ müssen stehen (§ 7 Abs. 2 Hilfsmittel-Richtlinie):
- die Diagnose, oft mit ICD-10-Schlüssel, etwa M21.4 für den Plattfuß,
- die Bezeichnung des Hilfsmittels nach dem Hilfsmittelverzeichnis, also die Produktart oder die siebenstellige Positionsnummer,
- die Anzahl,
- wenn nötig: Seite, Maße, Material, Herstellungsart, Zweck und das Therapieziel.
Das einzelne Produkt wählt das Sanitätshaus nach dem Vertrag mit der Kasse. Verordnet der Arzt ein bestimmtes Produkt mit zehnstelliger Nummer oder einen Markennamen, braucht das eine Begründung. Wie die Nummer aufgebaut ist, erklärt Hilfsmittelnummer lesen.
Verordnen dürfen Vertragsärzte, im Entlassmanagement auch Krankenhaus- und Reha-Ärzte. Psychotherapeuten dürfen keine Hilfsmittel verordnen. Pflegefachpersonen dürfen nach einer ersten ärztlichen Verordnung nur bestimmte Hilfsmittel aus einem festen Katalog verordnen.
Den Verordnungstext lesen
Ärztinnen und Ärzte schreiben kurz. Diese Abkürzungen kommen auf Hilfsmittelverordnungen häufig vor:
| Abkürzung | Bedeutung |
|---|---|
| bds. | beidseits, für beide Seiten |
| li., re. | links, rechts |
| KKL 2, KKL II | Kompressionsklasse II |
| AD, AF, AG, AT | Strumpflänge: Wadenstrumpf, Halbschenkelstrumpf, Schenkelstrumpf, Strumpfhose |
| 4/4, 3/4 | Einlage in ganzer Sohlenlänge oder ohne den Zehenbereich |
| n. Maß | nach Maß, also eine Maßanfertigung |
| G, V, Z | an der Diagnose: gesichert, Verdacht, Zustand nach |
| R, L, B | an der Diagnose: rechts, links, beidseits |
Gedruckte Verordnungen brechen Zeilen mitten im Wort oder Satz um. „langsohlige“ am Zeilenende und „Weichbettung“ in der nächsten Zeile sind ein einziger Zusatz. Fehlt eine nötige Angabe, etwa die Seite bei einer Bandage, raten Sie nicht. Fragen Sie in der Praxis nach und lassen Sie die Verordnung ergänzen.
Wie lange die Verordnung gilt
- 28 Kalendertage ab Ausstellung. Innerhalb dieser Zeit muss die Versorgung beginnen oder der Kostenvoranschlag bei der Kasse eingehen. Sonst verfällt die Verordnung (§ 8 Abs. 2 Hilfsmittel-Richtlinie, in Kraft seit 16.05.2025). Beispiel: ausgestellt am 01.10.2026, spätester Tag ist der 29.10.2026.
- 7 Kalendertage nach der Entlassung bei einer Verordnung aus dem Entlassmanagement des Krankenhauses. Sie braucht das Kennzeichen „Entlassmanagement“ und das Entlassdatum. Verbrauchsmaterial gibt es darauf für höchstens 7 Tage. Individuell gefertigte Dauerversorgungen werden so in der Regel nicht verordnet.
Ein Ausdruck mit QR-Code zum E-Rezept ist keine Hilfsmittelverordnung. Kostenvoranschläge und Rechnungen auf dieser Grundlage lehnen die Kassen ab. Die elektronische Verordnung für Hilfsmittel ist nach § 360 SGB V ab 01.07.2027 Pflicht. Ein Gesetzentwurf würde sie auf 2030 verschieben; beschlossen ist das nicht. Mehr unter Wie lange gilt eine Hilfsmittelverordnung? und eVO und TI-Pflicht.
Typische Fehler und was dann gilt
- Diagnose, Datum oder Anzahl fehlt
- Verordnung unvollständig, so nicht abrechenbar (§ 7 Abs. 2 Hilfsmittel-Richtlinie).
- Etwas ist geändert oder ergänzt, ohne neue Unterschrift mit Datum
- Die Änderung ist ungültig (§ 7 Abs. 4 Hilfsmittel-Richtlinie).
- Nur ein Stempel oder Aufkleber im Feld „Rp.“
- Nicht zulässig (§ 7 Abs. 1).
- Bestimmtes Produkt oder Marke ohne Begründung
- Es gilt die Produktart; das Haus wählt das Produkt (§ 7 Abs. 3).
- Kreuz bei Arbeitsunfall
- Kostenträger ist die Berufsgenossenschaft, nicht die Krankenkasse.
- Zwei gleiche Hilfsmittel ohne Begründung
- Mehrfachausstattung braucht einen Grund (§ 6 Abs. 8). Anerkannt sind zwei Paar Einlagen, das Wechselpaar bei Maßschuhen und Diabetes-Schuhen und das Wechselstück bei Kompression.
- Neues Hilfsmittel, obwohl eine Reparatur reicht
- Keine Neuverordnung, wenn Änderung oder Instandsetzung genügt (§ 6 Abs. 7).
- Maßanfertigung, obwohl Konfektion reicht
- Maß nur, wenn Serie oder Maßkonfektion den Zweck nicht erfüllt (§ 6 Abs. 9). Maße auf ein Maßblatt.
- Mehrere Hilfsmittel am selben Körperteil, etwa Bandage und Orthese
- Nur, wenn sie sich in der Wirkung ergänzen (§ 6 Abs. 5).
- Fingerschiene, Zehen- oder Ballenpolster, Zehenspreizer, Kompressionsstück für Wade, Oberschenkel, Knie oder Knöchel, Armtragetuch, Badestrumpf
- Von der Versorgung ausgeschlossen (KVHilfsmV), keine Kassenleistung.
- Bandage nur zur Vorbeugung beim Sport, Antithrombosestrümpfe, Einlagenrohling
- Keine Leistung der Krankenkasse.
- Einlagen, obwohl der Kunde orthopädische Maßschuhe hat
- Nur mit Begründung. Einzelne Kassen setzen ab, wenn in den letzten drei Jahren orthopädische Schuhe geliefert wurden.
- Einlage nur für einen Fuß
- Möglich, aber ungewöhnlich: Einlagen werden in der Regel beidseits versorgt, der Festbetrag gilt je Paar.
- Diagnose passt nicht zur Indikation der Einlage
- So nicht abrechenbar; die Indikationen je Einlage nennt das Hilfsmittelverzeichnis. Das Werkzeug zeigt, welche niedrigere Einlage derselben Reihe gedeckt ist.
- Zwei Kompressionsstrümpfe übereinander
- Nur mit ärztlicher Begründung (so etwa der Vertrag der AOK Baden-Württemberg).
- Lymphologische Erstversorgung mit Kompression vor Ende der Entstauungstherapie
- Erst nach abgeschlossener Entstauungstherapie (KPE), so etwa der Vertrag der AOK Baden-Württemberg.
- Spezialschuh bei diabetischem Fußsyndrom ohne Weichpolsterbettung oder diabetesadaptierte Fußbettung
- Abrechenbar nur zusammen mit einer verordneten Bettung; die Druckumverteilung mit einer Fußdruckmessung dokumentieren.
- Interimsschuh oder Spezialschuh bei Sprunggelenk- oder Achillessehnen-Schädigung für beide Seiten
- Die Kasse zahlt nur die versorgte, verletzte Seite.
- Verordnung von einem Psychotherapeuten
- Psychotherapeuten dürfen keine Hilfsmittel verordnen.
Wie eine Einlage geprüft wird
Bei Einlagen der Produktgruppe 08 zählt nicht nur der Wortlaut, sondern auch, welche Einlage an seine
Stelle treten kann. Nach der Abrechnungspraxis in der Orthopädieschuhtechnik (keine Vorschrift) gilt: Eine
niedrigere Einlage derselben Reihe, von 08.03.01 bis 08.03.04, wird abgerechnet, eine höhere nie.
Dann wird geprüft, welche der verordneten Zusätze sich mit dieser Einlage kombinieren lassen. Das regelt die
Tabelle „Darstellung der Einlagenarten und mögliche Ausstattung mit Zusätzen“ im Hilfsmittelverzeichnis
(Fortschreibung vom 14.01.2026). Das Werkzeug rechnet jede dieser Möglichkeiten durch und nennt den höchsten
Betrag, dessen Einlage von der Indikation laut Hilfsmittelverzeichnis gedeckt ist.
Ein Zusatz ist nur abrechenbar, wenn ihn der Arzt eigens verordnet hat. Stoßabsorber und herausnehmbare
Verkürzungsausgleiche (08.03.06) bekommen keine Zusätze. Die Festbeträge gelten netto, für
Einlagen je Paar, für Zusätze je Stück, also je einzelne Einlage. Abgerechnet wird brutto: Festbetrag mal 1,07
je Stück, auf den Cent gerundet.
| Einlage | Festbetrag je Paar | brutto | Erlaubte Zusätze |
|---|---|---|---|
| 08.03.01.0 Stützende Einlagen, 4/4 | 62,50 € | 66,88 € | 0001, 0002, 0003, 0004, 0005, 0008 |
| 08.03.02.0 Bettungseinlagen, 4/4 | 72,98 € | 78,09 € | 0001, 0002, 0003, 0004, 0005, 0008 |
| 08.03.02.1 Weichpolsterbettungseinlagen, 4/4 | 67,08 € | 71,78 € | 0001, 0002, 0003, 0008 |
| 08.03.03.0 Schaleneinlagen, elastisch, 4/4 | 82,22 € | 87,98 € | 0001, 0002, 0003, 0004, 0005, 0008 |
| 08.03.03.1 Schaleneinlagen, fest, verformbar, 3/4 | 83,86 € | 89,73 € | 0001, 0002, 0004, 0005, 0008 |
| 08.03.04.0 Drei-Backeneinlagen, 3/4 | 113,86 € | 121,83 € | 0001, 0002, 0008 |
| 08.03.04.1 Einlagen mit Winkeln, 3/4 | 113,86 € | 121,83 € | 0001, 0002, 0008 |
| 08.03.04.2 Winkelhebeleinlagen, 3/4 | 113,86 € | 121,83 € | 0001, 0002 |
| 08.03.06.0 Stoßabsorber, Fersenkissen | 16,87 € | 18,05 € | keine |
| 08.03.06.1 Herausnehmbarer Verkürzungsausgleich | 10,47 € je Stück | 11,20 € je Stück | keine |
| 08.03.07.0 Einlagen in Sonderanfertigung | kein Festbetrag | keine |
| Zusatz | Bezeichnung | Festbetrag je Stück | brutto |
|---|---|---|---|
| 08.99.99.0001 | Supinations-/Pronationskeil | 3,77 € | 4,03 € |
| 08.99.99.0002 | Fersenspornausnehmung/-polster, inkl. Lederbezug | 9,87 € | 10,56 € |
| 08.99.99.0003 | Rigidusfeder, inkl. langer Lederdecke | 24,26 € | 25,96 € |
| 08.99.99.0004 | Weichbettung, langsohlig, inkl. Lederbezug | 11,02 € | 11,79 € |
| 08.99.99.0005 | Weichbettung, Vorfußbereich, inkl. Lederbezug | 5,77 € | 6,17 € |
| 08.99.99.0008 | Verkürzungsausgleich, fest mit der Einlage verbunden | 5,58 € | 5,97 € |
Beispiel: Verordnet sind „1 Paar stützende Einlagen bds. mit Pronationskeil und Fersenspornausnehmung“. Höchstens abrechenbar sind 62,50 € für das Paar, zweimal 3,77 € für die Keile und zweimal 9,87 € für die Fersenspornausnehmungen, zusammen 89,78 € netto oder 66,88 € + 2 × 4,03 € + 2 × 10,56 € = 96,06 € brutto. Der Abdruck ist im Festbetrag enthalten und wird nicht extra berechnet.
Zur Erstversorgung gehören in der Regel zwei Paar. Das zweite Paar geben Sie erst ab, wenn sich das erste im Alltag bewährt hat. Abgerechnet wird der Vertragspreis Ihrer Kasse; gibt es keinen, der Festbetrag. Seit 30.07.2026 dürfen Vertragspreise begründet bis 10 % vom Festbetrag abweichen, bis 15 %, wenn der Festbetrag nicht angepasst ist oder gerade überprüft wird (§ 127 Abs. 4 SGB V). Versorgungen, die 2027 oder 2028 beginnen, werden um 3 % gemindert. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt bis 31.12.2026 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 €, ab 01.01.2027 mindestens 7,50 €, höchstens 15 €, nie mehr als die Kosten. Rechnen Sie sie mit dem Zuzahlungsrechner aus. Alle Positionen der Gruppe stehen unter Produktgruppe 08 Einlagen.
Datenschutz
Ein Foto der Verordnung enthält Gesundheitsdaten. Deshalb läuft das Werkzeug vollständig in Ihrem Browser: Kamerabild, Foto, PDF und Text werden weder übertragen noch gespeichert, nach dem Schließen der Seite sind sie weg. Vom Blatt liest es nur Kasse, Kostenträgerkennung, Betriebsstätten-Nr., Arzt-Nr., Datum und das Feld „Rp.“. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Versichertennummer, Status, Arztstempel, Unterschrift und Unfallangaben liest es nicht. Eine Anmeldung gibt es nicht. Wer den Text eintippt, braucht nur das Feld „Rp.“ und die Diagnose.
Häufige Fragen
- Welche Beträge gelten für Einlagen?
- Die Festbeträge für Einlagen des GKV-Spitzenverbands, Beschluss vom 18.12.2019, in Kraft seit 01.04.2020, netto je Paar. Hat Ihre Kasse einen Vertrag, gilt dessen Preis.
- Welche Kassenverträge kennt das Werkzeug?
- Veröffentlichte Preisdateien und Verträge einzelner Kassen; die Liste steht unter „Regelwerk und Abrechnung“, jeweils mit Stand. Liest das Werkzeug die Kasse vom Rezept, wählt es den passenden Vertrag selbst. Ein Vertrag kann Kombinationen, Mengen und Preise anders regeln; die Festbeträge bleiben der Höchstbetrag, mit dem die Kasse ohne Vertrag ihre Leistungspflicht erfüllt.
- Kann ich eine Verordnung per Foto prüfen?
- Ja, mit der Kamera oder einem Foto oder PDF, oben auf dieser Seite. Gedruckter Text wird gut erkannt, Handschrift kaum. Einzelne Buchstaben können verlesen sein; der gelesene Text steht deshalb im Textfeld und lässt sich dort korrigieren. Vergleichen Sie das Ergebnis vor der Abgabe mit dem Rezept. Die Anwendung Ortavis nutzt dieselbe Erkennung — in der Demo ausprobieren.
- Gilt ein Ausdruck mit QR-Code als Hilfsmittelverordnung?
- Nein. Der Ausdruck zum E-Rezept ist keine Hilfsmittelverordnung. Bis zur elektronischen Verordnung für Hilfsmittel brauchen Sie das Muster 16 auf Papier.
- Ist das eine Rechtsauskunft?
- Nein. Das Werkzeug vergleicht den Text der Verordnung mit veröffentlichten Regeln für Angaben und Abrechnung (Hilfsmittel-Richtlinie, Hilfsmittelverzeichnis) und nennt zu jeder Aussage die Quelle. Es stellt keine Diagnose und empfiehlt keine Versorgung; das entscheiden Arzt und Sanitätshaus. Maßgeblich sind die Verordnung, der Vertrag mit der Kasse und deren Genehmigung.
Verwandt: Produktgruppe 08 · Hilfsmittelnummer lesen · Zuzahlung berechnen · Kostenvoranschlag · Wie oft zahlt die Kasse?.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, geändert am 20.02.2025, in Kraft seit 16.05.2025: § 6 Verordnungsgrundsätze, § 6a Entlassmanagement, § 7 Inhalt der Verordnung, § 8 Gültigkeit.
- SGB V: § 33 Anspruch auf Hilfsmittel, § 36 Festbeträge, § 61 Zuzahlung, § 127 Verträge mit Leistungserbringern, § 360 elektronische Verordnung; Fassung des GKV-BStabG vom 24.07.2026.
- GKV-Spitzenverband: Festbeträge für Einlagen, Beschluss vom 18.12.2019, in Kraft seit 01.04.2020.
- GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis, Fortschreibung der Produktgruppe 08 „Einlagen“ vom 14.01.2026: Darstellung der Einlagenarten und mögliche Ausstattung mit Zusätzen.
- Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutischem Nutzen oder geringem Abgabepreis (KVHilfsmV).
- KBV und GKV-Spitzenverband: Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung, Stand Januar 2026, Muster 16.
- Preisdateien und Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V, wie sie Kassen und Innungen veröffentlichen; Dokument und Stand nennt das Werkzeug zu jedem Regelwerk.