Annahmestelle nachschlagen
Die Kostenträgerdateien werden geladen …
Auskunft
- Kostenträger
- Datenannahmestelle
- Verschlüsseln für
- Übermittlungswege
- Verknüpfung
- Weg in der Datei
- Quelle
| Annahmestelle | Abrechnungscodes | Bundesländer |
|---|
| Kassenart | Datei | gültig ab | Herkunft |
|---|
Eine neuere Kostenträgerdatei (.ke0 bis .ke9) hierher ziehen. Sie ersetzt die
mitgelieferte Datei derselben Kassenart, nur in diesem Fenster.
Von der Karte zur Annahmestelle
Die Kostenträgerdatei besteht aus einer Nachricht je IK. Verknüpfungssegmente (VKG) verweisen von einer Nachricht auf die nächste. Die Art der Verknüpfung steht als zweistelliger Schlüssel darin:
| Schlüssel | Verweis |
|---|---|
| 01 | vom IK der Versichertenkarte zum Kostenträger |
| 02 | auf eine Datenannahmestelle ohne Entschlüsselungsbefugnis |
| 03 | auf eine Datenannahmestelle mit Entschlüsselungsbefugnis |
| 09 | auf eine Papierannahmestelle |
Die Verweise 02 und 03 gelten nur zusammen mit der Art der Datenlieferung 07 (Rechnungs- und Abrechnungsdaten digital) oder 30 (vollelektronische Abrechnung). Ein Verweis kann außerdem auf einen Abrechnungscode und auf das Bundesland des Leistungserbringers beschränkt sein. Deshalb fragt das Werkzeug nach beidem, sobald sich die Antwort danach unterscheidet.
Beim Abrechnungscode gilt die genaueste Angabe: zuerst der Einzelschlüssel, etwa 15 für Orthopädiemechaniker, Bandagist und Sanitätshaus, dann der Gruppenschlüssel 10 für alle Hilfsmittellieferanten, dann der Sammelschlüssel 00, zuletzt der Sonderschlüssel 99 für alle nicht aufgeführten Schlüssel. Welcher Abrechnungscode zu Ihrem Vertrag gehört, erklärt Leistungserbringergruppenschlüssel: Abrechnungscode und Tarifkennzeichen. Den Aufbau der Datei im Einzelnen zeigt Kostenträgerdatei lesen: Aufbau der .ke0-Datei.
Mit und ohne Entschlüsselungsbefugnis
Entschlüsseln dürfen nur die kasseneigenen Datenannahme- und -verteilstellen. Die Abrechnungsdaten werden deshalb mit dem öffentlichen Schlüssel dieser Stelle verschlüsselt. Nimmt ein Netzbetreiber die Daten an, leitet er sie nur weiter und darf sie nicht entschlüsseln.
Das Werkzeug zeigt beide Stellen getrennt: unter Datenannahmestelle die Stelle, an die Sie die Datei senden, unter Verschlüsseln für die Stelle, deren Zertifikat Sie zur Verschlüsselung verwenden. Oft ist es dieselbe Stelle. Wie Sie Ihr eigenes Zertifikat für den Versand bekommen, steht in ITSG-Zertifikat beantragen; was sich mit der Version 22 der Richtlinien ändert, in § 302 SGB V: Umstellung auf Version 22.
Stand der Dateien und Aktualisierung
Die Kostenträgerdateien werden zum ersten Tag jedes Kalendervierteljahres aktualisiert und spätestens vier Wochen vorher veröffentlicht. Zwischen zwei Quartalen erscheinen bei Bedarf Nachträge; die letzte Ziffer der Dateiendung zählt sie hoch.
Das Werkzeug bringt je Kassenart eine Datei mit; welche, steht in der Tabelle „Geladene Kostenträgerdateien“. Für das vierte Quartal 2026 sind auf gkv-datenaustausch.de bereits neuere Dateien für AOK, Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen veröffentlicht (Stand der Prüfung: 29.09.2026). Laden Sie eine solche Datei in das Feld Eigene Kostenträgerdatei: Sie ersetzt die mitgelieferte Datei derselben Kassenart. Die Datei wird im Browser gelesen und nicht übertragen.
Die Auskunft ersetzt nicht die Prüfung im Abrechnungsprogramm. Ortavis liest dieselben Dateien mit demselben Leser und zeigt die Annahmestelle je Kasse in der Abrechnung der Demo.
Häufige Fragen
- Welches IK gebe ich ein?
- Das IK der Krankenkasse von der Versichertenkarte oder aus der Verordnung. Das Werkzeug folgt dem Verweis zum Kostenträger selbst. Auch das IK des Kostenträgers oder ein Teil des Namens der Kasse führen zum Ziel.
- Warum fragt das Werkzeug nach dem Bundesland?
- Einige Kassen legen je Bundesland des Leistungserbringers eine andere Annahmestelle fest. Dann nennt das Werkzeug alle Stellen mit ihren Ländern, bis Sie das Bundesland Ihres Betriebs wählen.
- Welcher Abrechnungscode gilt für ein Sanitätshaus?
- Das Schlüsselverzeichnis führt den Code 15 für Orthopädiemechaniker, Bandagist und Sanitätshaus und 16 für Orthopädieschuhmacher. Der frühere Code 18 für Sanitätshäuser wurde zum 31.12.2005 aufgehoben. Maßgeblich ist der Code aus Ihrem Vertrag.
- Nennt das Werkzeug auch die Stelle für Papierunterlagen?
- Nein. Die Auskunft gilt für die digitale Abrechnung, also für die Verweise 02 und 03 mit der Datenlieferung 07 oder 30. Wohin Verordnungen und Kostenvoranschläge auf Papier gehen, steht in derselben Datei unter dem Verweis 09 mit der Datenlieferung 28 oder 29; diese Verweise liest das Werkzeug nicht aus.
- Wird meine Datei hochgeladen?
- Nein. Die Seite lädt einmal die mitgelieferten Kostenträgerdateien vom selben Server. Eine eigene Datei liest der Browser lokal; sie verlässt Ihren Rechner nicht und ist nach dem Schließen des Fensters vergessen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 302 Abs. 1 SGB V: Pflicht der Leistungserbringer im Bereich der Heil- und Hilfsmittel zur Abrechnung im Wege elektronischer Datenübertragung.
- GKV-Spitzenverband: Anhang 3 zur Anlage 1 der Richtlinien nach § 302 Abs. 2 SGB V, Kapitel 10 „Kostenträgerdatei“, Version 09, Stand 14.04.2026: Abschnitte 1, 2 und 5 (Verwendungszweck, Veröffentlichung, Verknüpfungsregeln), 8.3 (Art der Verknüpfung), 8.14 (Schlüssel Abrechnungscode).
- Kostenträgerdateien für sonstige Leistungserbringer, gkv-datenaustausch.de, abgerufen am 21.08.2026 und 29.09.2026. Die mitgelieferten Dateien und ihre Prüfsummen stehen in der Tabelle des Werkzeugs.