Dateiname
Der Name hat acht Zeichen und drei Zeichen Erweiterung. Er gilt für die Datei selbst und für den
logischen Namen im Kopfsegment. Beispiel AO05Q326.ke3: AOK, Verfahren der sonstigen
Leistungserbringer, gültig ab dem dritten Quartal 2026, dritter Nachtrag.
| Stellen | Inhalt | Werte |
|---|---|---|
| 1–2 | Kassenart | AO AOK, EK Ersatzkassen, BK Betriebskrankenkassen, IK Innungskrankenkassen, BN Knappschaft-Bahn-See, LK Landwirtschaftliche Krankenkassen, GK gesetzliche Krankenversicherung, SB sonstige Kostenträger |
| 3–4 | Verfahren | 05 Datenaustausch mit sonstigen Leistungserbringern |
| 5–6 | gültig ab | 01 bis 12 für den Monat, Q1 bis Q4 für das Quartal |
| 7–8 | Jahr | zweistellig |
| Endung 1 | Einsatzgebiet | K Kostenträgerdatei |
| Endung 2 | Format | E EDIFACT, D Datenbankformat, X Excel |
| Endung 3 | Version | 0 Standard, 1 bis 9 Nachtrag innerhalb des Quartals |
Die Dateien werden zum ersten Tag jedes Quartals aktualisiert und spätestens vier Wochen vorher auf gkv-datenaustausch.de veröffentlicht. Die Struktur beschreibt Anhang 3: Version 09 gilt seit dem 01.06.2026, Version 10 ab dem 01.02.2027, zusammen mit Version 22 der Abrechnung.
Dateistruktur
Die Datei beginnt mit dem freiwilligen Segment UNA und dem Kopfsegment UNB
und endet mit UNZ. Jede Nachricht enthält alle Angaben zu einem IK und steht zwischen
UNH und UNT. Der Nachrichtentyp lautet KOTR:02:001:KV. Die Segmente
stehen in dieser Reihenfolge:
| Ebene | Segment | Inhalt |
|---|---|---|
| Datei | UNA | Festlegung der Trennzeichen, freiwillig |
| Datei | UNB | Kopfsegment, Dateiname in Feld 7 |
| Nachricht | UNH | Beginn der Nachricht KOTR:02:001:KV, eine je IK |
| Nachricht | IDK + VDT | IK, Kurzbezeichnung, gültig ab |
| Nachricht | FKT | Verarbeitungskennzeichen |
| Nachricht | KTO | Bankverbindung, freiwillig |
| Nachricht | VKG | Verknüpfungen, freiwillig, wiederholbar |
| Nachricht | NAM | Name, bis zu vier Teile |
| Nachricht | ANS | Haus-, Postfach- oder Großkundenanschrift |
| Nachricht | ASP | Ansprechpartner, freiwillig |
| Nachricht | UEM + DFU | Übermittlungsmedium und Wege der Datenfernübertragung (DFÜ), freiwillig |
| Nachricht | UNT | Ende der Nachricht, Anzahl ihrer Segmente |
| Datei | UNZ | Ende der Datei, Anzahl der Nachrichten |
Die Nachricht zum IK einer Versichertenkarte ist kurz. Sie verweist nur auf den Kostenträger. Auszug aus der Datei der Ersatzkassen, gültig ab 01.04.2026:
| Zeile in der Datei | Bedeutung |
|---|---|
IDK+101777502+99+TECHNIKER KRANKENKASSE+17605' | IK 101777502 der Karte, Art der Institution 99, Kurzbezeichnung |
VDT+19951001' | gültig ab 01.10.1995 |
FKT+01' | Verarbeitungskennzeichen 01 |
VKG+01+101575519+5++++++00' | Verweis Art 01: Kostenträger ist das IK 101575519 |
NAM+01+Techniker Krankenkasse' | Name |
ANS+1+22305+Hamburg+Bramfelder Str 140' | Hausanschrift |
Segmente einer Nachricht
| Segment | Inhalt | Vorkommen |
|---|---|---|
IDK | Institutionskennzeichen, Art der Institution (99), Kurzbezeichnung bis 30 Zeichen | einmal, Pflicht |
VDT | Gültigkeit ab und bis, JJJJMMTT | Pflicht zum IDK, freiwillig nach anderen Segmenten |
FKT | Verarbeitungskennzeichen der Nachricht | einmal, Pflicht |
KTO | Bankverbindung, national oder IBAN und BIC | freiwillig |
VKG | Verknüpfung auf ein anderes IK | freiwillig, wiederholbar |
NAM | Name in bis zu vier Teilen | einmal, Pflicht |
ANS | Anschrift: Art, Postleitzahl, Ort, Straße oder Postfach | ein- bis dreimal |
ASP | Ansprechpartner mit Telefon, Fax und Arbeitsgebiet | freiwillig, wiederholbar |
UEM | Übermittlungsmedium, Zeichensatz, Komprimierung | freiwillig, wiederholbar |
DFU | DFÜ-Protokoll, Zeitfenster, Kommunikationskanal (zum Beispiel E-Mail-Adresse) | Pflicht, wenn UEM die Datenfernübertragung nennt |
Das Verknüpfungssegment VKG
Das VKG zeigt den Weg. Seine Felder in der Reihenfolge der Datei:
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| 1 | Art der Verknüpfung: 01 Karte zum Kostenträger, 02 Datenannahmestelle ohne Entschlüsselungsbefugnis, 03 Datenannahmestelle mit Entschlüsselungsbefugnis, 09 Papierannahmestelle |
| 2 | IK des Verknüpfungspartners |
| 3 | Leistungserbringergruppe |
| 4 | IK der Abrechnungsstelle, für die der Verweis gilt; leer heißt: für alle |
| 5 | Art der Datenlieferung, etwa 07 digitale Abrechnungsdaten, 28 und 29 Papierunterlagen, 30 vollelektronische Abrechnung |
| 6 | Übermittlungsmedium |
| 7 | Standort des Leistungserbringers nach Bundesland, 99 für alle |
| 8 | Standort des Leistungserbringers nach KV-Bezirk |
| 9 | Abrechnungscode, für die sonstigen Leistungserbringer Pflicht |
| 10 | Tarifkennzeichen |
| 11 | Unterverfahren, nur bei vollelektronischer Abrechnung von häuslicher Krankenpflege und Haushaltshilfe |
Abrechnungscode und Tarifkennzeichen bilden zusammen den Leistungserbringergruppenschlüssel. Welchen Schlüssel Sie abrechnen, steht in Ihrem Vertrag mit der Kasse, nicht in der Kostenträgerdatei. Die Datei nutzt den Abrechnungscode nur, um die richtige Stelle zu wählen.
Aus der Nachricht des Kostenträgers im Beispiel oben: Die Hilfsmittellieferanten (Gruppenschlüssel 10) senden digitale Abrechnungsdaten an eine Stelle mit Entschlüsselungsbefugnis, egal aus welchem Bundesland. Die Papierunterlagen gehen an eine Papierannahmestelle.
| Zeile in der Datei | Bedeutung |
|---|---|
VKG+01+101575519+5++++++00' | Verweis auf sich selbst als Kostenträger |
VKG+03+661430035+5++07++99++10' | Stelle mit Entschlüsselungsbefugnis: digitale Daten (07), alle Länder (99), Gruppenschlüssel 10 |
VKG+09+661430035+5++29++99++10' | Papierannahmestelle: Papierunterlagen (29), Gruppenschlüssel 10 |
So ermittelt man die Annahmestelle
| Schritt | Vorgehen |
|---|---|
| 1 | Karte zum Kostenträger. In der Nachricht zum IK der Karte dem VKG mit Art 01 folgen, bis eine Nachricht ohne weiteren Verweis erreicht ist. |
| 2 | Verweise filtern. Nur VKG mit Art 02 oder 03, Art der Datenlieferung 07 oder 30, passender Leistungserbringergruppe und passendem Bundesland; leer oder 99 gilt für alle. |
| 3 | Abrechnungscode abgleichen. Der Einzelschlüssel (etwa 15) geht vor dem Gruppenschlüssel (10), dieser vor dem Sammelschlüssel 00, dieser vor dem Sonderschlüssel 99. |
| 4 | Empfänger und Schlüsselinhaber bestimmen. Verweist der Kostenträger auf eine Stelle mit Entschlüsselungsbefugnis (03), in deren Nachricht prüfen, ob eine Stelle ohne Entschlüsselungsbefugnis (02) vorgeschaltet ist. An diese geht die Datei; verschlüsselt wird für die Stelle mit Befugnis. |
| 5 | DFÜ-Weg ablesen. Die Segmente UEM und DFU der empfangenden Stelle nennen Protokoll und Kanal: 070 E-Mail, 016 FTAM, 080 KIM innerhalb der Telematikinfrastruktur; 023 FTP nur nach Absprache. |
Genau diesen Weg geht das Werkzeug Datenannahmestelle finden.
Häufige Fragen
- Wo bekomme ich die aktuelle Kostenträgerdatei?
- Kostenlos auf gkv-datenaustausch.de unter Leistungserbringer, Sonstige Leistungserbringer, Kostenträgerdateien. Dort steht je Kassenart die gültige Datei und, wenn schon veröffentlicht, die Datei für das nächste Quartal.
- Welche Zeichen trennen die Felder?
- Im Normalfall der Doppelpunkt innerhalb eines zusammengesetzten Datenelements, das Pluszeichen zwischen Datenelementen, das Fragezeichen als Aufhebungszeichen und das Apostroph als Segmentende. Das freiwillige Segment UNA am Anfang legt sie fest.
- Warum gibt es für eine Kasse mehrere IK?
- Mehrere IK auf Versichertenkarten können zu einem Kostenträger gehören. Im Ersatzkassenbereich stellt jeder Kostenträger 23 IK bereit; auch fusionierte Kassen behalten ihre alten IK. Jedes dieser IK verweist mit Art 01 auf den Kostenträger.
- Was ist eine Papierannahmestelle?
- Die Stelle, an die Unterlagen auf Papier gehen, etwa die Verordnung zu einer digitalen Abrechnung. Sie steht als VKG mit Art 09 in der Datei, wenn der Kostenträger sie nicht auf anderem Weg bekannt gibt. Urbelege gehen dorthin, nicht an die Datenannahmestelle.
- Welche Version der Struktur gilt?
- Anhang 3 in Version 09 seit dem 01.06.2026, Version 10 ab dem 01.02.2027. Beide tragen den Stand 14.04.2026.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- GKV-Spitzenverband: Anhang 3 zur Anlage 1 der Richtlinien nach § 302 Abs. 2 SGB V, Kapitel 10 „Kostenträgerdatei“, Version 09, Stand 14.04.2026, anzuwenden ab 01.06.2026, und Version 10, Stand 14.04.2026, anzuwenden ab 01.02.2027: Abschnitte 2 (Veröffentlichung), 4 (Datenmodell), 5 (Verknüpfungsregeln), 6 (Dateiname), 7 (Dateistruktur), 8 (Schlüsselverzeichnis, darin 8.5 DFÜ-Protokoll).
- Kostenträgerdatei der Ersatzkassen
EK05Q226.ke0, gkv-datenaustausch.de, abgerufen am 21.08.2026: Nachrichten zu den IK 101777502 und 101575519. - Richtlinien nach § 302 Abs. 2 SGB V vom 20.11.2006, § 2 und § 4: Urbelege an die Belegannahmestelle.
- § 302 SGB V: Abrechnung der sonstigen Leistungserbringer.