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Kostenträgerdatei lesen: Aufbau der .ke0-Datei.

Die Kostenträgerdatei sagt, wohin die Abrechnung nach § 302 SGB V geht. Vom Institutionskennzeichen (IK) der Versichertenkarte führt sie zum Kostenträger, zur Stelle, die die Daten annimmt, und zur Stelle, für die verschlüsselt wird. Diese Referenz zeigt Dateiname, Segmente und Verknüpfungen nach Anhang 3 zur Anlage 1 der Richtlinien.

In Kürze. Eine EDIFACT-Datei mit einer Nachricht KOTR je IK. Das Segment VKG verweist von der Karte auf den Kostenträger (01) und von dort auf die Datenannahmestelle ohne (02) oder mit (03) Entschlüsselungsbefugnis; 09 nennt die Stelle für Papier. Nachschlagen lässt sich das mit dem Werkzeug Datenannahmestelle finden.

Dateiname

Der Name hat acht Zeichen und drei Zeichen Erweiterung. Er gilt für die Datei selbst und für den logischen Namen im Kopfsegment. Beispiel AO05Q326.ke3: AOK, Verfahren der sonstigen Leistungserbringer, gültig ab dem dritten Quartal 2026, dritter Nachtrag.

StellenInhaltWerte
1–2KassenartAO AOK, EK Ersatzkassen, BK Betriebskrankenkassen, IK Innungskrankenkassen, BN Knappschaft-Bahn-See, LK Landwirtschaftliche Krankenkassen, GK gesetzliche Krankenversicherung, SB sonstige Kostenträger
3–4Verfahren05 Datenaustausch mit sonstigen Leistungserbringern
5–6gültig ab01 bis 12 für den Monat, Q1 bis Q4 für das Quartal
7–8Jahrzweistellig
Endung 1EinsatzgebietK Kostenträgerdatei
Endung 2FormatE EDIFACT, D Datenbankformat, X Excel
Endung 3Version0 Standard, 1 bis 9 Nachtrag innerhalb des Quartals

Die Dateien werden zum ersten Tag jedes Quartals aktualisiert und spätestens vier Wochen vorher auf gkv-datenaustausch.de veröffentlicht. Die Struktur beschreibt Anhang 3: Version 09 gilt seit dem 01.06.2026, Version 10 ab dem 01.02.2027, zusammen mit Version 22 der Abrechnung.

Dateistruktur

Die Datei beginnt mit dem freiwilligen Segment UNA und dem Kopfsegment UNB und endet mit UNZ. Jede Nachricht enthält alle Angaben zu einem IK und steht zwischen UNH und UNT. Der Nachrichtentyp lautet KOTR:02:001:KV. Die Segmente stehen in dieser Reihenfolge:

EbeneSegmentInhalt
DateiUNAFestlegung der Trennzeichen, freiwillig
DateiUNBKopfsegment, Dateiname in Feld 7
NachrichtUNHBeginn der Nachricht KOTR:02:001:KV, eine je IK
NachrichtIDK + VDTIK, Kurzbezeichnung, gültig ab
NachrichtFKTVerarbeitungskennzeichen
NachrichtKTOBankverbindung, freiwillig
NachrichtVKGVerknüpfungen, freiwillig, wiederholbar
NachrichtNAMName, bis zu vier Teile
NachrichtANSHaus-, Postfach- oder Großkundenanschrift
NachrichtASPAnsprechpartner, freiwillig
NachrichtUEM + DFUÜbermittlungsmedium und Wege der Datenfernübertragung (DFÜ), freiwillig
NachrichtUNTEnde der Nachricht, Anzahl ihrer Segmente
DateiUNZEnde der Datei, Anzahl der Nachrichten

Die Nachricht zum IK einer Versichertenkarte ist kurz. Sie verweist nur auf den Kostenträger. Auszug aus der Datei der Ersatzkassen, gültig ab 01.04.2026:

Zeile in der DateiBedeutung
IDK+101777502+99+TECHNIKER KRANKENKASSE+17605'IK 101777502 der Karte, Art der Institution 99, Kurzbezeichnung
VDT+19951001'gültig ab 01.10.1995
FKT+01'Verarbeitungskennzeichen 01
VKG+01+101575519+5++++++00'Verweis Art 01: Kostenträger ist das IK 101575519
NAM+01+Techniker Krankenkasse'Name
ANS+1+22305+Hamburg+Bramfelder Str 140'Hausanschrift

Segmente einer Nachricht

SegmentInhaltVorkommen
IDKInstitutionskennzeichen, Art der Institution (99), Kurzbezeichnung bis 30 Zeicheneinmal, Pflicht
VDTGültigkeit ab und bis, JJJJMMTTPflicht zum IDK, freiwillig nach anderen Segmenten
FKTVerarbeitungskennzeichen der Nachrichteinmal, Pflicht
KTOBankverbindung, national oder IBAN und BICfreiwillig
VKGVerknüpfung auf ein anderes IKfreiwillig, wiederholbar
NAMName in bis zu vier Teileneinmal, Pflicht
ANSAnschrift: Art, Postleitzahl, Ort, Straße oder Postfachein- bis dreimal
ASPAnsprechpartner mit Telefon, Fax und Arbeitsgebietfreiwillig, wiederholbar
UEMÜbermittlungsmedium, Zeichensatz, Komprimierungfreiwillig, wiederholbar
DFUDFÜ-Protokoll, Zeitfenster, Kommunikationskanal (zum Beispiel E-Mail-Adresse)Pflicht, wenn UEM die Datenfernübertragung nennt

Das Verknüpfungssegment VKG

Das VKG zeigt den Weg. Seine Felder in der Reihenfolge der Datei:

FeldInhalt
1Art der Verknüpfung: 01 Karte zum Kostenträger, 02 Datenannahmestelle ohne Entschlüsselungsbefugnis, 03 Datenannahmestelle mit Entschlüsselungsbefugnis, 09 Papierannahmestelle
2IK des Verknüpfungspartners
3Leistungserbringergruppe
4IK der Abrechnungsstelle, für die der Verweis gilt; leer heißt: für alle
5Art der Datenlieferung, etwa 07 digitale Abrechnungsdaten, 28 und 29 Papierunterlagen, 30 vollelektronische Abrechnung
6Übermittlungsmedium
7Standort des Leistungserbringers nach Bundesland, 99 für alle
8Standort des Leistungserbringers nach KV-Bezirk
9Abrechnungscode, für die sonstigen Leistungserbringer Pflicht
10Tarifkennzeichen
11Unterverfahren, nur bei vollelektronischer Abrechnung von häuslicher Krankenpflege und Haushaltshilfe

Abrechnungscode und Tarifkennzeichen bilden zusammen den Leistungserbringergruppenschlüssel. Welchen Schlüssel Sie abrechnen, steht in Ihrem Vertrag mit der Kasse, nicht in der Kostenträgerdatei. Die Datei nutzt den Abrechnungscode nur, um die richtige Stelle zu wählen.

Aus der Nachricht des Kostenträgers im Beispiel oben: Die Hilfsmittellieferanten (Gruppenschlüssel 10) senden digitale Abrechnungsdaten an eine Stelle mit Entschlüsselungsbefugnis, egal aus welchem Bundesland. Die Papierunterlagen gehen an eine Papierannahmestelle.

Zeile in der DateiBedeutung
VKG+01+101575519+5++++++00'Verweis auf sich selbst als Kostenträger
VKG+03+661430035+5++07++99++10'Stelle mit Entschlüsselungsbefugnis: digitale Daten (07), alle Länder (99), Gruppenschlüssel 10
VKG+09+661430035+5++29++99++10'Papierannahmestelle: Papierunterlagen (29), Gruppenschlüssel 10

So ermittelt man die Annahmestelle

SchrittVorgehen
1Karte zum Kostenträger. In der Nachricht zum IK der Karte dem VKG mit Art 01 folgen, bis eine Nachricht ohne weiteren Verweis erreicht ist.
2Verweise filtern. Nur VKG mit Art 02 oder 03, Art der Datenlieferung 07 oder 30, passender Leistungserbringergruppe und passendem Bundesland; leer oder 99 gilt für alle.
3Abrechnungscode abgleichen. Der Einzelschlüssel (etwa 15) geht vor dem Gruppenschlüssel (10), dieser vor dem Sammelschlüssel 00, dieser vor dem Sonderschlüssel 99.
4Empfänger und Schlüsselinhaber bestimmen. Verweist der Kostenträger auf eine Stelle mit Entschlüsselungsbefugnis (03), in deren Nachricht prüfen, ob eine Stelle ohne Entschlüsselungsbefugnis (02) vorgeschaltet ist. An diese geht die Datei; verschlüsselt wird für die Stelle mit Befugnis.
5DFÜ-Weg ablesen. Die Segmente UEM und DFU der empfangenden Stelle nennen Protokoll und Kanal: 070 E-Mail, 016 FTAM, 080 KIM innerhalb der Telematikinfrastruktur; 023 FTP nur nach Absprache.

Genau diesen Weg geht das Werkzeug Datenannahmestelle finden.

Häufige Fragen

Wo bekomme ich die aktuelle Kostenträgerdatei?
Kostenlos auf gkv-datenaustausch.de unter Leistungserbringer, Sonstige Leistungserbringer, Kostenträgerdateien. Dort steht je Kassenart die gültige Datei und, wenn schon veröffentlicht, die Datei für das nächste Quartal.
Welche Zeichen trennen die Felder?
Im Normalfall der Doppelpunkt innerhalb eines zusammengesetzten Datenelements, das Pluszeichen zwischen Datenelementen, das Fragezeichen als Aufhebungszeichen und das Apostroph als Segmentende. Das freiwillige Segment UNA am Anfang legt sie fest.
Warum gibt es für eine Kasse mehrere IK?
Mehrere IK auf Versichertenkarten können zu einem Kostenträger gehören. Im Ersatzkassenbereich stellt jeder Kostenträger 23 IK bereit; auch fusionierte Kassen behalten ihre alten IK. Jedes dieser IK verweist mit Art 01 auf den Kostenträger.
Was ist eine Papierannahmestelle?
Die Stelle, an die Unterlagen auf Papier gehen, etwa die Verordnung zu einer digitalen Abrechnung. Sie steht als VKG mit Art 09 in der Datei, wenn der Kostenträger sie nicht auf anderem Weg bekannt gibt. Urbelege gehen dorthin, nicht an die Datenannahmestelle.
Welche Version der Struktur gilt?
Anhang 3 in Version 09 seit dem 01.06.2026, Version 10 ab dem 01.02.2027. Beide tragen den Stand 14.04.2026.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  1. GKV-Spitzenverband: Anhang 3 zur Anlage 1 der Richtlinien nach § 302 Abs. 2 SGB V, Kapitel 10 „Kostenträgerdatei“, Version 09, Stand 14.04.2026, anzuwenden ab 01.06.2026, und Version 10, Stand 14.04.2026, anzuwenden ab 01.02.2027: Abschnitte 2 (Veröffentlichung), 4 (Datenmodell), 5 (Verknüpfungsregeln), 6 (Dateiname), 7 (Dateistruktur), 8 (Schlüsselverzeichnis, darin 8.5 DFÜ-Protokoll).
  2. Kostenträgerdatei der Ersatzkassen EK05Q226.ke0, gkv-datenaustausch.de, abgerufen am 21.08.2026: Nachrichten zu den IK 101777502 und 101575519.
  3. Richtlinien nach § 302 Abs. 2 SGB V vom 20.11.2006, § 2 und § 4: Urbelege an die Belegannahmestelle.
  4. § 302 SGB V: Abrechnung der sonstigen Leistungserbringer.

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