Prüfer: Schlüssel zerlegen
Der Prüfer läuft allein in Ihrem Browser und liest die Schlüsselverzeichnisse der Anlage 3, Version 21. Welcher Schlüssel für Ihre Versorgung gilt, steht in Ihrem Vertrag.
Aufbau: Abrechnungscode und Tarifkennzeichen
Anlage 3 der Richtlinien nach § 302 Abs. 2 SGB V beschreibt den Schlüssel in
Abschnitt 8.1.5: sieben Stellen, davon die 1. und 2. Stelle Abrechnungscode (AC), die 3. bis 7. Stelle
Tarifkennzeichen (TK). Das Tarifkennzeichen teilt sich noch einmal: Die 3. und 4. Stelle nennen den
Tarifbereich, die 5. bis 7. Stelle den Sondertarif. Beispiel 1507000:
| Stellen | Teil | Im Beispiel |
|---|---|---|
| 1–2 | Abrechnungscode | 15 Orthopädiemechaniker, Bandagist, Sanitätshaus |
| 3–4 | Tarifbereich | 07 Niedersachsen |
| 5–7 | Sondertarif | 000 ohne Besonderheiten |
Das Tarifkennzeichen sind die Stellen 3 bis 7, im Beispiel 07000.
Abrechnungscodes für Hilfsmittel
Der Abrechnungscode sagt, welche Art Leistungserbringer abrechnet. Für Hilfsmittel sieht Abschnitt 8.1.5.1 diese Werte vor:
| Code | Leistungserbringer |
|---|---|
| 11 | Apotheke (mit gesonderter Zulassung nach § 126 SGB V) |
| 12 | Augenoptiker |
| 13 | Augenarzt |
| 14 | Hörakustiker |
| 15 | Orthopädiemechaniker, Bandagist, Sanitätshaus |
| 16 | Orthopädieschuhmacher |
| 17 | Orthopäde |
| 18 | Sanitätshaus, zum 31.12.2005 aufgehoben; bei neuen Verträgen und Anpassungen auf 15 umzuschlüsseln |
| 19 | sonstiger Hilfsmittellieferant |
Die Codes ab 21 gehören zu Heilmitteln, Pflege, Krankentransport und weiteren Bereichen. Ein Sanitätshaus mit Orthopädietechnik und Orthopädieschuhtechnik kann mehrere Schlüssel nebeneinander führen, je nach Vertrag etwa mit 15 und 16.
Tarifbereich und Sondertarif
Die 3. und 4. Stelle nennen den Tarifbereich, also das Gebiet, für das der Vertrag gilt:
| Stellen 3 und 4 | Tarifbereich |
|---|---|
| 00 | bundeseinheitlicher Tarif |
| 01–16 | die Länder: 01 Baden-Württemberg, 02 Bayern, 03 Berlin Ost, 04 Bremen, 05 Hamburg, 06 Hessen, 07 Niedersachsen, 08 Nordrhein-Westfalen, 09 Rheinland-Pfalz, 10 Saarland, 11 Schleswig-Holstein, 12 Brandenburg, 13 Sachsen, 14 Sachsen-Anhalt, 15 Mecklenburg-Vorpommern, 16 Thüringen |
| 17–25 | Teilgebiete und Ost-West-Tarife: 17 Stuttgart/Karlsruhe, 18 Freiburg/Tübingen, 19 Berlin West, 20 Nordrhein, 21 Westfalen-Lippe, 22 Lippe, 23 Berlin gesamt, 24 Bund West, 25 Bund Ost |
| 50 | Bundesvertrag |
| 51–75 | zweite Reihe derselben Gebiete wie 01 bis 25, von 51 Baden-Württemberg bis 73 Berlin gesamt, 74 Bund West, 75 Bund Ost |
| 90 | sonstiger länderübergreifender Tarif |
| 91–99 | Vertrag auf Kassenebene |
Der Tarifbereich ist nicht einfach das Bundesland Ihres Betriebs. Bei Landesverträgen passt das oft. Bundesverträge und Verträge einer einzelnen Kasse tragen 00, 50 oder 90 bis 99, egal wo Ihr Betrieb liegt. Nehmen Sie den Schlüssel immer aus dem Vertrag.
Die Stellen 5 bis 7 nennen den Sondertarif:
| Stellen 5 bis 7 | Bedeutung |
|---|---|
| 000–090, A00–A90 | ohne Besonderheiten |
| 091–098, A91–A98 | den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene vorbehalten |
| 099 | Leistung ohne preisliche Regelung, Abrechnung nach genehmigtem Kostenvoranschlag |
| U00–ZZZ | nicht besetzt |
| alle übrigen | Sondertarifvereinbarung zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern; das Kennzeichen legen die Vertragspartner fest |
Buchstaben im Sondertarif sind in der Abrechnung nur als Großbuchstaben zulässig. Der Fall 099
verbindet den Schlüssel mit dem Kostenvoranschlag: Die
Genehmigung gehört dann mit Kennzeichen und Datum in das Segment SKZ.
Woher der Schlüssel kommt und wo er steht
Anlage 3 enthält keine Liste der Schlüssel je Kasse. Die Technische Anlage erklärt, warum: Über den Schlüssel wird die Position der gültigen vertraglichen Vereinbarung, Festbetragsgruppe oder Gebührensatzung zugeordnet, und damit den Abrechnungspositionsnummern. Jede Vereinbarung sieht ihr eigenes Kennzeichen vor. Den Schlüssel nennt also der Vertrag nach § 127 SGB V, den das Haus geschlossen hat oder dem es beigetreten ist, meist auf dem Deckblatt oder in der Vergütungsliste. Beispiele aus veröffentlichten Verträgen:
| Schlüssel | Vertrag | Tarifbereich |
|---|---|---|
1598051 | DAK-Gesundheit und hkk mit dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, Bandagen (Produktgruppe 05) | 98, Kassenebene |
1500002 | spectrumK mit dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, Orthopädietechnik | 00, bundeseinheitlich |
1501817 | AOK Baden-Württemberg, Kompression (Produktgruppe 17), Orthopädietechnik | 01, Baden-Württemberg |
1602031 | AOK Bayern, Orthopädieschuhtechnik, ab 01.01.2026 | 02, Bayern |
1609000 | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Orthopädieschuhtechnik 2024 | 09, Rheinland-Pfalz |
In der Abrechnungsdatei steht der Schlüssel im Segment EHI, dem Einzelfallnachweis
Hilfsmittel, einmal je Abrechnungsposition: als Datenelementgruppe aus Abrechnungscode und
Tarifkennzeichen, getrennt durch einen Doppelpunkt, also 15:07000. Der Aufbau der ganzen
Datei steht im Beitrag zur Umstellung auf Version 22. Am Schlüssel selbst
ändert Version 22 für Hilfsmittel nichts; sie ergänzt eigene Codes für die Haushaltshilfe.
Auch im elektronischen Kostenvoranschlag (eKV) gehört der Schlüssel dazu. Die Barmer weist einen eKV ohne Schlüssel automatisch zurück. Die Kostenträgerdatei nutzt den Abrechnungscode, um die richtige Datenannahmestelle zu wählen.
Ein falscher Schlüssel ist kein Tippfehler, sondern ein falscher Vertrag. Die Kasse sucht die Position in der Preisliste, auf die der Schlüssel zeigt. Passt sie dort nicht, setzt die Kasse die Position ab.
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen Abrechnungscode und Tarifkennzeichen?
- Der Abrechnungscode (Stelle 1 und 2) sagt, welche Art Leistungserbringer abrechnet, etwa 15 für Orthopädiemechaniker, Bandagist und Sanitätshaus. Das Tarifkennzeichen (Stelle 3 bis 7) sagt, nach welchem Tarif: Tarifbereich und Sondertarif.
- Wo finde ich meinen Leistungserbringergruppenschlüssel?
- Im Vertrag, nach dem Sie die Versorgung abrechnen. Jede Vereinbarung sieht ihr eigenes Kennzeichen vor; das gilt auch, wenn Sie einem Vertrag beigetreten sind.
- Ist der Tarifbereich das Bundesland meines Betriebs?
- Nur bei Landesverträgen. Bundesverträge und Verträge einer einzelnen Kasse tragen 00, 50 oder 90 bis 99. Maßgeblich ist der Vertrag.
- Brauche ich den Schlüssel auch im Kostenvoranschlag?
- Ja. Im elektronischen Kostenvoranschlag ist der siebenstellige Schlüssel Pflicht; die Barmer weist einen Antrag ohne ihn automatisch zurück.
- Gibt es eine Liste aller Schlüssel?
- Anlage 3 zu § 302 SGB V legt den Aufbau und die Codes fest. Die konkreten Sondertarife legen die Vertragspartner fest; eine Gesamtliste enthält die Anlage nicht.
- Ist der Abrechnungscode 18 noch gültig?
- Nein, er ist zum 31.12.2005 aufgehoben. Bei neuen Verträgen und Vertragsanpassungen ist auf 15 umzuschlüsseln.
Fundstellen
- Anlage 3 zu den Richtlinien nach § 302 Abs. 2 SGB V, Schlüsselverzeichnisse, Version 21 vom 19.09.2025, anzuwenden ab 01.10.2025; Version 22, Stand 23.09.2026, anzuwenden ab 01.02.2027: Abschnitt 8.1.5 Leistungserbringergruppe, 8.1.5.1 Abrechnungscode, 8.1.5.2 Tarifkennzeichen.
- Technische Anlage 1 zu § 302 SGB V, Version 21 vom 15.01.2026 und Version 22 vom 21.05.2026: Segment EHI mit der Datenelementgruppe Abrechnungscode:Tarifkennzeichen und der Regel zu Großbuchstaben; Segment SKZ.
- Verträge nach § 127 SGB V mit veröffentlichtem Schlüssel: DAK-Gesundheit und hkk mit BIV-OT, Bandagen und Orthesen (in Kraft 01.05.2015); spectrumK mit BIV-OT, Orthopädietechnik; AOK Baden-Württemberg, Produktgruppe 17 (01.11.2023); AOK Bayern, Orthopädieschuhtechnik (01.01.2026); AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Orthopädieschuhtechnik (01.01.2024).
- Barmer, Informationen zum elektronischen Kostenvoranschlag (19.03.2026): Schlüssel im eKV Pflicht, sonst automatische Rückweisung.
- § 302 Abs. 1 und 2 SGB V: Abrechnung der sonstigen Leistungserbringer. § 127 SGB V: Verträge und Beitritt.