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Leistungs­erbringer­gruppen­schlüssel: sieben Stellen, drei Teile.

Jede Hilfsmittelposition in der Abrechnung nach § 302 SGB V trägt einen Leistungserbringergruppenschlüssel, kurz LEGS. Er hat sieben Stellen und ordnet die Position dem Vertrag zu, nach dem sie bezahlt wird. Geben Sie unten einen Schlüssel ein, und Sie sehen Abrechnungscode, Tarifbereich und Sondertarif.

Prüfer: Schlüssel zerlegen

Der Prüfer läuft allein in Ihrem Browser und liest die Schlüsselverzeichnisse der Anlage 3, Version 21. Welcher Schlüssel für Ihre Versorgung gilt, steht in Ihrem Vertrag.

Aufbau: Abrechnungscode und Tarifkennzeichen

Anlage 3 der Richtlinien nach § 302 Abs. 2 SGB V beschreibt den Schlüssel in Abschnitt 8.1.5: sieben Stellen, davon die 1. und 2. Stelle Abrechnungscode (AC), die 3. bis 7. Stelle Tarifkennzeichen (TK). Das Tarifkennzeichen teilt sich noch einmal: Die 3. und 4. Stelle nennen den Tarifbereich, die 5. bis 7. Stelle den Sondertarif. Beispiel 1507000:

StellenTeilIm Beispiel
1–2Abrechnungscode15 Orthopädiemechaniker, Bandagist, Sanitätshaus
3–4Tarifbereich07 Niedersachsen
5–7Sondertarif000 ohne Besonderheiten

Das Tarifkennzeichen sind die Stellen 3 bis 7, im Beispiel 07000.

Abrechnungscodes für Hilfsmittel

Der Abrechnungscode sagt, welche Art Leistungserbringer abrechnet. Für Hilfsmittel sieht Abschnitt 8.1.5.1 diese Werte vor:

CodeLeistungserbringer
11Apotheke (mit gesonderter Zulassung nach § 126 SGB V)
12Augenoptiker
13Augenarzt
14Hörakustiker
15Orthopädiemechaniker, Bandagist, Sanitätshaus
16Orthopädieschuhmacher
17Orthopäde
18Sanitätshaus, zum 31.12.2005 aufgehoben; bei neuen Verträgen und Anpassungen auf 15 umzuschlüsseln
19sonstiger Hilfsmittellieferant

Die Codes ab 21 gehören zu Heilmitteln, Pflege, Krankentransport und weiteren Bereichen. Ein Sanitätshaus mit Orthopädietechnik und Orthopädieschuhtechnik kann mehrere Schlüssel nebeneinander führen, je nach Vertrag etwa mit 15 und 16.

Tarifbereich und Sondertarif

Die 3. und 4. Stelle nennen den Tarifbereich, also das Gebiet, für das der Vertrag gilt:

Stellen 3 und 4Tarifbereich
00bundeseinheitlicher Tarif
01–16die Länder: 01 Baden-Württemberg, 02 Bayern, 03 Berlin Ost, 04 Bremen, 05 Hamburg, 06 Hessen, 07 Niedersachsen, 08 Nordrhein-Westfalen, 09 Rheinland-Pfalz, 10 Saarland, 11 Schleswig-Holstein, 12 Brandenburg, 13 Sachsen, 14 Sachsen-Anhalt, 15 Mecklenburg-Vorpommern, 16 Thüringen
17–25Teilgebiete und Ost-West-Tarife: 17 Stuttgart/Karlsruhe, 18 Freiburg/Tübingen, 19 Berlin West, 20 Nordrhein, 21 Westfalen-Lippe, 22 Lippe, 23 Berlin gesamt, 24 Bund West, 25 Bund Ost
50Bundesvertrag
51–75zweite Reihe derselben Gebiete wie 01 bis 25, von 51 Baden-Württemberg bis 73 Berlin gesamt, 74 Bund West, 75 Bund Ost
90sonstiger länderübergreifender Tarif
91–99Vertrag auf Kassenebene

Der Tarifbereich ist nicht einfach das Bundesland Ihres Betriebs. Bei Landesverträgen passt das oft. Bundesverträge und Verträge einer einzelnen Kasse tragen 00, 50 oder 90 bis 99, egal wo Ihr Betrieb liegt. Nehmen Sie den Schlüssel immer aus dem Vertrag.

Die Stellen 5 bis 7 nennen den Sondertarif:

Stellen 5 bis 7Bedeutung
000–090, A00–A90ohne Besonderheiten
091–098, A91–A98den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene vorbehalten
099Leistung ohne preisliche Regelung, Abrechnung nach genehmigtem Kostenvoranschlag
U00–ZZZnicht besetzt
alle übrigenSondertarifvereinbarung zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern; das Kennzeichen legen die Vertragspartner fest

Buchstaben im Sondertarif sind in der Abrechnung nur als Großbuchstaben zulässig. Der Fall 099 verbindet den Schlüssel mit dem Kostenvoranschlag: Die Genehmigung gehört dann mit Kennzeichen und Datum in das Segment SKZ.

Woher der Schlüssel kommt und wo er steht

Anlage 3 enthält keine Liste der Schlüssel je Kasse. Die Technische Anlage erklärt, warum: Über den Schlüssel wird die Position der gültigen vertraglichen Vereinbarung, Festbetragsgruppe oder Gebührensatzung zugeordnet, und damit den Abrechnungspositionsnummern. Jede Vereinbarung sieht ihr eigenes Kennzeichen vor. Den Schlüssel nennt also der Vertrag nach § 127 SGB V, den das Haus geschlossen hat oder dem es beigetreten ist, meist auf dem Deckblatt oder in der Vergütungsliste. Beispiele aus veröffentlichten Verträgen:

SchlüsselVertragTarifbereich
1598051DAK-Gesundheit und hkk mit dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, Bandagen (Produktgruppe 05)98, Kassenebene
1500002spectrumK mit dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, Orthopädietechnik00, bundeseinheitlich
1501817AOK Baden-Württemberg, Kompression (Produktgruppe 17), Orthopädietechnik01, Baden-Württemberg
1602031AOK Bayern, Orthopädieschuhtechnik, ab 01.01.202602, Bayern
1609000AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Orthopädieschuhtechnik 202409, Rheinland-Pfalz

In der Abrechnungsdatei steht der Schlüssel im Segment EHI, dem Einzelfallnachweis Hilfsmittel, einmal je Abrechnungsposition: als Datenelementgruppe aus Abrechnungscode und Tarifkennzeichen, getrennt durch einen Doppelpunkt, also 15:07000. Der Aufbau der ganzen Datei steht im Beitrag zur Umstellung auf Version 22. Am Schlüssel selbst ändert Version 22 für Hilfsmittel nichts; sie ergänzt eigene Codes für die Haushaltshilfe.

Auch im elektronischen Kostenvoranschlag (eKV) gehört der Schlüssel dazu. Die Barmer weist einen eKV ohne Schlüssel automatisch zurück. Die Kostenträgerdatei nutzt den Abrechnungscode, um die richtige Datenannahmestelle zu wählen.

Ein falscher Schlüssel ist kein Tippfehler, sondern ein falscher Vertrag. Die Kasse sucht die Position in der Preisliste, auf die der Schlüssel zeigt. Passt sie dort nicht, setzt die Kasse die Position ab.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Abrechnungscode und Tarifkennzeichen?
Der Abrechnungscode (Stelle 1 und 2) sagt, welche Art Leistungserbringer abrechnet, etwa 15 für Orthopädiemechaniker, Bandagist und Sanitätshaus. Das Tarifkennzeichen (Stelle 3 bis 7) sagt, nach welchem Tarif: Tarifbereich und Sondertarif.
Wo finde ich meinen Leistungserbringergruppenschlüssel?
Im Vertrag, nach dem Sie die Versorgung abrechnen. Jede Vereinbarung sieht ihr eigenes Kennzeichen vor; das gilt auch, wenn Sie einem Vertrag beigetreten sind.
Ist der Tarifbereich das Bundesland meines Betriebs?
Nur bei Landesverträgen. Bundesverträge und Verträge einer einzelnen Kasse tragen 00, 50 oder 90 bis 99. Maßgeblich ist der Vertrag.
Brauche ich den Schlüssel auch im Kostenvoranschlag?
Ja. Im elektronischen Kostenvoranschlag ist der siebenstellige Schlüssel Pflicht; die Barmer weist einen Antrag ohne ihn automatisch zurück.
Gibt es eine Liste aller Schlüssel?
Anlage 3 zu § 302 SGB V legt den Aufbau und die Codes fest. Die konkreten Sondertarife legen die Vertragspartner fest; eine Gesamtliste enthält die Anlage nicht.
Ist der Abrechnungscode 18 noch gültig?
Nein, er ist zum 31.12.2005 aufgehoben. Bei neuen Verträgen und Vertragsanpassungen ist auf 15 umzuschlüsseln.

Fundstellen

  1. Anlage 3 zu den Richtlinien nach § 302 Abs. 2 SGB V, Schlüsselverzeichnisse, Version 21 vom 19.09.2025, anzuwenden ab 01.10.2025; Version 22, Stand 23.09.2026, anzuwenden ab 01.02.2027: Abschnitt 8.1.5 Leistungserbringergruppe, 8.1.5.1 Abrechnungscode, 8.1.5.2 Tarifkennzeichen.
  2. Technische Anlage 1 zu § 302 SGB V, Version 21 vom 15.01.2026 und Version 22 vom 21.05.2026: Segment EHI mit der Datenelementgruppe Abrechnungscode:Tarifkennzeichen und der Regel zu Großbuchstaben; Segment SKZ.
  3. Verträge nach § 127 SGB V mit veröffentlichtem Schlüssel: DAK-Gesundheit und hkk mit BIV-OT, Bandagen und Orthesen (in Kraft 01.05.2015); spectrumK mit BIV-OT, Orthopädietechnik; AOK Baden-Württemberg, Produktgruppe 17 (01.11.2023); AOK Bayern, Orthopädieschuhtechnik (01.01.2026); AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Orthopädieschuhtechnik (01.01.2024).
  4. Barmer, Informationen zum elektronischen Kostenvoranschlag (19.03.2026): Schlüssel im eKV Pflicht, sonst automatische Rückweisung.
  5. § 302 Abs. 1 und 2 SGB V: Abrechnung der sonstigen Leistungserbringer. § 127 SGB V: Verträge und Beitritt.

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