Was ein Diabetikerschuh erfüllen muss
Im Verzeichnis stehen 31 Positionen, 26 davon besetzt; das jüngste Einzelprodukt wurde am 29.06.2026 geändert. Wie die zehn Stellen zu lesen sind, erklärt Hilfsmittelnummer lesen. Jeder gelistete Schuh muss:
- genug Raum in Länge, Breite und Höhe für eine Bettung bieten,
- einen geschlossenen Schaft als Halb- oder Knöchelschuh haben, aus weichem Leder, mit reinigungsfähigem Futter und ohne offenliegende Nähte,
- die Ferse mit einer Hinterkappe fest führen,
- eine Sohlenversteifung oder eine verwringungsarme Sohle haben, dazu eine dämpfende Laufsohle mit abrollerleichternder Sohlenrolle.
Clogs, Sandalen und zehen- oder fersenoffene Modelle erfüllen diese Anforderungen nicht, auch wenn sie als Schutz- oder Spezialschuh verkauft werden. Das Verzeichnis begründet es mit Fensterödemen, fehlender Fersenführung, höheren Scherkräften und Fremdkörpern, die zwischen Fuß und Bettung geraten.
Wann die Kasse zahlt
Voraussetzung ist ein diabetisches Fußsyndrom mit erheblich eingeschränkter Mobilität, bei dem ein geeigneter Konfektionsschuh, gegebenenfalls mit Zurichtung, nicht reicht. Dazu muss eine von zwei Bettungen verordnet sein:
- eine diabetesadaptierte Fußbettung
(
31.03.07.0003), nach Fußpositiv gefertigt, ohne industrielle Rohlinge, oder - eine Weichpolsterbettungseinlage (
08.03.02.1, siehe Produktgruppe 08), wenn im einlagengerechten Konfektionsschuh die Zehenhöhe nicht reicht und dorsale Ulzera drohen, etwa bei ausgeprägten Krallen- oder Hammerzehen.
Erst Schuh und Bettung zusammen verteilen den Druck an der Fußsohle gleichmäßig. Das ist mit einer plantaren Fußdruckmessung zu ermitteln und der Effekt zu dokumentieren; wie die Messdaten als Datei aus der Software kommen, zeigt medilogic-CSV-Export lesen.
Für ein offenes Fußulkus ist der Diabetikerschuh ausdrücklich nicht geeignet. Dann gelten Verbandschuh oder, nachrangig zu Vollkontaktgips und Orthese, Entlastungsschuh, siehe Verbandschuh auf Rezept. Reicht die Fußform für einen Konfektionsschuh nicht mehr, folgt der Maßschuh aus der Produktgruppe 31.
Straßenschuh, Hausschuh, Wechselpaar, Ersatz
| Paar | Wann | Nutzungsdauer |
|---|---|---|
| Erstes Paar Straßenschuhe | bei Indikation, immer beidseitig | mindestens zwei Jahre |
| Wechselpaar | erstes Paar passt, funktioniert und wurde mindestens vier Wochen erfolgreich getragen, dokumentiert | mindestens zwei Jahre |
| Hausschuh | im Einzelfall ein weiteres Paar derselben Produktart | mindestens vier Jahre |
| Ersatzpaar | frühestens nach zwei Jahren (Haus: vier), wenn Änderung oder Instandsetzung nicht mehr hilft | wie oben |
Versorgt wird immer beidseitig, auch wenn der Befund nur einen Fuß betrifft. Zurichtungen, die den Schuh funktionsfähig halten, zahlt die Kasse; Reparaturen aus normaler Abnutzung tragen die Versicherten. Die Fristen der anderen Schuhe und Einlagen stehen unter Wie oft zahlt die Kasse?
Eigenanteil, Zuzahlung und Abrechnung
Weil der Schuh einen gewöhnlichen Schuh ersetzt, empfiehlt der GKV-Spitzenverband einen Eigenanteil: 76 € je Paar Straßenschuhe und 40 € je Paar Hausschuhe bei Erwachsenen; Beträge für Kinder nennt die Empfehlung nicht. Er wird vom Abgabepreis abgezogen, bevor die gesetzliche Zuzahlung berechnet wird. Die Bettung trägt keinen Eigenanteil.
Schuh und Bettung sind zwei Hilfsmittel mit eigenen Positionen. Auf der Verordnung stehen nach § 7 Hilfsmittel-Richtlinie Diagnose, Produktart oder Nummer und Anzahl; fehlt die Bettung, lohnt die Rückfrage vor der Fertigung. Weitere Prüfpunkte sammelt Rezept prüfen.
In den beiden Kassenverträgen, deren Preislisten Ortavis eingelesen hat, gilt für 31.03.08.0
ein fester Preis je Paar mit 19 % Umsatzsteuer, zuletzt angepasst zum 01.07.2026; einen Festbetrag gibt es
nicht. Die Fußbettung für diesen Schuh
(31.03.07.0003) wird dort ebenfalls mit 19 % abgerechnet, die für den Maßschuh mit
7 %.
Häufige Fragen
- Wie viele Paar Diabetikerschuhe zahlt die Kasse?
- Ein Paar Straßenschuhe, nach mindestens vier Wochen erfolgreichem Tragen ein Wechselpaar und im Einzelfall ein Paar für zu Hause.
- Was kosten Diabetikerschuhe auf Rezept?
- Erwachsene zahlen den empfohlenen Eigenanteil von 76 € je Paar Straßenschuhe oder 40 € je Paar Hausschuhe, dazu die gesetzliche Zuzahlung.
- Wann gibt es neue Diabetikerschuhe?
- Frühestens nach zwei Jahren, Hausschuhe nach vier, und nur wenn Änderung oder Instandsetzung den Schuh nicht mehr passgerecht und funktionsfähig machen.
- Zahlt die Kasse Diabetiker-Sandalen?
- Nein. Offene Schuhe erfüllen die Anforderungen des Verzeichnisses nicht.
Wie ein Vorgang mit Schuh, Bettung und Fußdruckmessung bis zur Abrechnung nach § 302 läuft, zeigt die Demo ohne Anmeldung; der Rundgang erklärt die Stationen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- Bundeseinheitliches Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis, XML-Lieferung
20260928_HMV.zip(sha256 86dafe81…d7f1), gkv-datenaustausch.de: Produktarten31.03.08.0,31.03.07und08.03.02.1. - GKV-Spitzenverband: Produktgruppe 31 „Schuhe“, Fortschreibung vom 29.04.2026: Produktbeschreibung, leistungsrechtliche Hinweise, Nutzungsdauer, Wechsel- und Ersatzpaar.
- GKV-Spitzenverband: Empfehlungen zu Eigenanteilen und Zuschüssen bei Hilfsmitteln mit Gebrauchsgegenstandsanteil vom 22.02.2023.
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Hilfsmittel-Richtlinie, in Kraft seit 16.05.2025: § 6 Abs. 8, § 7.
- Preislisten zweier Kassenverträge nach § 127 SGB V, Positionen 31.03.08.0 (gültig ab 01.07.2026) und 31.03.07.
- § 33, § 61, § 127, § 302 SGB V.