Gliederung nach Amputationshöhe
Die Stellen drei und vier der Hilfsmittelnummer nennen die Amputationshöhe. Die fünfte und sechste Stelle trennen Interims-, Definitiv- und wasserfeste Prothese und die Bauweise: kompakt mit Vollkontaktschaft, modular mit innenliegendem Rohrskelett und austauschbaren Passteilen oder als tragende Schale. „Positionen“ zählt Grundpositionen und Zusätze.
| Nummer | Amputationshöhe | Interim | Definitiv | Wasserfest | Positionen |
|---|---|---|---|---|---|
24.01 | Zehen, Vor- und Mittelfuß | 24.01.02 | 24.01.01 Zehen, 24.01.03 | – | 11 |
24.03 | Fuß, Fußwurzel, Rückfuß | 24.03.01 kompakt, 24.03.02 modular | 24.03.03 kompakt, 24.03.04 modular | – | 14 |
24.71 | Unterschenkel | 24.71.01 | 24.71.02 modular, 24.71.03 Schale | 24.71.04 modular, 24.71.05 Schale | 21 |
24.04 | Knieexartikulation | 24.04.01 | 24.04.02 | 24.04.03 | 17 |
24.72 | Oberschenkel | 24.72.01 | 24.72.02 | 24.72.03 | 25 |
24.05 | Hüftexartikulation | 24.05.01 | 24.05.02 | 24.05.03 | 18 |
Jede Grundposition ist ein Schaftsystem. Die Unterschenkel-Definitivprothese in Modularbauweise etwa ist
24.71.02.0001 mit kniegelenkspaltübergreifendem und 24.71.02.1001 mit
kondylenübergreifendem Schaft; am Oberschenkel unterscheidet das Verzeichnis sitzbeinunterstützende,
sitzbeinumgreifende und ramusumgreifende Schäfte, an der Hüfte den ein- und zweiteiligen Beckenkorb.
Kippschaft, Kurzprothese („Stubbies“) und passive Prothese, die nur die Körperform ausgleicht, stehen unter
24.72.04. Den Schaft fertigt der Betrieb nach Maß; er ist eine
Sonderanfertigung, deshalb steht bei jeder Position der Vertragspartner
als Hersteller.
Die übrigen Anwendungsorte: 24.73 Fuß-, 24.74 Knie- und 24.75
Hüftgelenk-Passteile, 24.79 Adapter, Liner, Verschluss- und Unterdrucksysteme und Zubehör,
24.99 alte Positionen, die zur Löschung vorgesehen sind. Die Positionen stehen seit Juli und
August 2019 im Verzeichnis; die Produktgruppe wurde zuletzt am 19.02.2024 fortgeschrieben. Armprothesen
stehen in der Produktgruppe 38.
Zusätze je Amputationshöhe
Was über den Grundschaft hinausgeht, steht in den Leistungspositionen 98 und 99
derselben Höhe. Dieselbe Leistung hat auf jeder Höhe eine andere Nummer, und nicht immer an derselben
Stelle: Der Test-/Diagnoseschaft ist am Vorfuß die …98.3001, am Unterschenkel die
…98.4001.
| Zusatz | Vorfuß | Fuß | Unterschenkel | Knie-Ex | Oberschenkel | Hüft-Ex |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Flexibler Innenschaft | 24.01.98.0001 | 24.03.98.0001 | 24.71.98.0001 | 24.04.98.0001 | 24.72.98.0001 | 24.05.98.0001 |
| Silikon-Kontaktschaft | 24.01.98.1001 | 24.03.98.1001 | 24.71.98.1001 | 24.04.98.1001 | 24.72.98.1001 | 24.05.98.1001 |
| Weichwand-Innenschaft | 24.01.98.2001 | 24.03.98.2001 | 24.71.98.2001 | 24.04.98.2001 | 24.72.98.2001 | 24.05.98.2001 |
| Liner | – | 24.03.98.3001 | 24.71.98.3001 | 24.04.98.3001 | 24.72.98.3001 | – |
| Test-/Diagnoseschaft, an der Hüfte Beckenkorb | 24.01.98.3001 | 24.03.98.4001 | 24.71.98.4001 | 24.04.98.4001 | 24.72.98.4001 | 24.05.98.3001 |
| Prothesenverkleidung | – | 24.03.98.5001 | 24.71.98.5001 | 24.04.98.5001 | 24.72.98.5001 | 24.05.98.4001 |
| Oberhülse | – | – | 24.71.98.6001 | – | – | – |
| Verstellbares Schaftsystem | 24.01.98.4001 | 24.03.98.6001 | 24.71.98.7001 | 24.04.98.6001 | 24.72.98.6001 | 24.05.98.5001 |
| Haltebandagen und Befestigungssysteme | – | – | 24.71.98.8001 | 24.04.98.7001 | 24.72.98.7001 | 24.05.98.6001 |
| Dienstleistung mechatronischer Fuß | – | – | 24.71.98.9001 | 24.04.98.8001 | 24.72.98.8001 | 24.05.98.9001 |
| Dienstleistung mechatronisches Knie | – | – | – | 24.04.98.9001 | 24.72.98.9001 | 24.05.99.0001 |
| Sitzbeinumgreifender Hüftschaft | – | – | – | – | – | 24.05.98.7001 |
| Rumpfhoher Hüftschaft | – | – | – | – | – | 24.05.98.8001 |
| Sonstige Zusätze | 24.01.98.5001 | 24.03.98.7001 | 24.71.99.0001 | 24.04.99.0001 | 24.72.99.0001 | 24.05.99.1001 |
Die beiden Dienstleistungspositionen vergüten die Arbeit am mechatronischen Passteil: Einweisung in Funktion und Risiken, Inbetriebnahme, Modi und Fernbedienung, Prüfen der Aufbauwerte und das Üben auf einem Gehparcours mit Schräge, Treppe, Hindernissen und Rückwärtsgehen. Sieben weitere Produktarten, etwa ein sprunggelenkfreies Silikon-Schaftsystem am Fuß, sind beschrieben, aber noch ohne Position.
Mobilitätsgrad und Aktivitätsniveau
Bevor Kniegelenk und Fuß gewählt werden, stellt der Betrieb fest, was die Versicherte mit der Prothese können wird. Dafür ist der Profilerhebungsbogen zu verwenden, den der GKV-Spitzenverband als Anlage zur Produktgruppe veröffentlicht: Amputation, weitere Erkrankungen, Vorversorgung, Fähigkeiten, Ergebnis. Maßstab ist das Potenzial, nicht nur der heutige Stand.
| Grad | Bezeichnung | Gehfähigkeit mit Prothese | Aktivitätsniveau |
|---|---|---|---|
| 0 | Nichtgehfähiger | auch mit Hilfe weder Gehen noch Transfer; Ziel ist der Rollstuhl, keine funktionelle Prothese | – |
| 1 | Innenbereichsgeher | Transfer und Gehen auf ebenem Boden, langsam, Strecke stark eingeschränkt | niedrig |
| 2 | Eingeschränkter Außenbereichsgeher | langsam, niedrige Hindernisse wie Bordstein, einzelne Stufe, unebener Boden | mittel |
| 3 | Uneingeschränkter Außenbereichsgeher | mittlere bis hohe, wechselnde Geschwindigkeit, die meisten Hindernisse, Gelände, Beruf | mittel |
| 4 | Außenbereichsgeher mit besonders hohen Ansprüchen | wie Grad 3, dazu hohe Stoßbelastung; Dauer und Strecke nicht begrenzt | hoch |
Jede Passteil-Produktart nennt die Grade, für die sie geeignet ist. Ein mechatronisches Kniegelenk ist
also nicht erst ab Grad 3 vorgesehen: 24.74.01.8 mit mittlerer Gehgeschwindigkeit ist für die
Grade 1 bis 3 beschrieben, etwa wegen der Sicherheit in der Standphase.
| Produktart | Passteil | Mobilitätsgrad |
|---|---|---|
24.73.01.0 | Fuß, monoaxial | 1 bis 3 |
24.73.01.1 | Fuß, multiaxial | 1 bis 3 |
24.73.01.2 | Fuß, autoadaptiv, hydraulisch dämpfend | 2 bis 4 |
24.73.01.3 | Fuß, mechatronisch | 2 bis 4 |
24.73.02.0 | Fuß ohne Gelenk, nicht energierückgebend | 1 und 2 |
24.73.02.1 | Fuß ohne Gelenk, energierückgebend, geringe bis mittlere Dynamik | 2 bis 4 |
24.73.02.2 | Fuß ohne Gelenk, energierückgebend, hohe Dynamik | 2 bis 4 |
24.74.01.0 | Knie, monozentrisch, permanente Sperre | 1 |
24.74.01.1 | Knie, monozentrisch, Sperre und Schwungphasensteuerung | 1 und 2 |
24.74.01.2 | Knie, monozentrisch, Bremse und Schwungphasensteuerung | 1 |
24.74.01.3 | Knie, monozentrisch, Bremse, geringe Geschwindigkeitsanpassung | 1 bis 3 |
24.74.01.4 | Knie, monozentrisch, hydraulische Standphasensicherung, mittlere Geschwindigkeitsanpassung | 2 bis 4 |
24.74.01.5 | Knie, monozentrisch, frei beweglich, ohne Geschwindigkeitsanpassung | 1 und 2 |
24.74.01.6 | Knie, monozentrisch, frei beweglich, geringe Geschwindigkeitsanpassung | 1 bis 3 |
24.74.01.7 | Knie, monozentrisch, frei beweglich, mittlere Geschwindigkeitsanpassung | 2 bis 4 |
24.74.01.8 | Knie, mechatronisch, automatische Anpassung, mittlere Gehgeschwindigkeit | 1 bis 3 |
24.74.01.9 | Knie, mechatronisch, Stand- und Schwungphase, hohe Gehgeschwindigkeit | 2 bis 4 |
24.74.02.0 | Knie, aktuatorisch | 2 bis 4 |
24.74.02.1 | Knie, sonstiges | 2 bis 4 |
24.74.03.0 | Knie, polyzentrisch, permanente Sperre | 1 |
24.74.03.1 | Knie, polyzentrisch, Sperre und Schwungphasensteuerung | 1 und 2 |
24.74.03.2 | Knie, polyzentrisch, frei beweglich, ohne Geschwindigkeitsanpassung | 1 und 2 |
24.74.03.3 | Knie, polyzentrisch, frei beweglich, geringe Geschwindigkeitsanpassung | 1 bis 3 |
24.74.03.4 | Knie, polyzentrisch, frei beweglich, mittlere Geschwindigkeitsanpassung | 2 bis 4 |
24.74.03.5 | Knie, polyzentrisch, hydraulische Standphasensicherung | 2 bis 4 |
24.74.03.6 | Knie, polyzentrisch, mechatronisch | 2 bis 4 |
24.75.01.0 | Hüfte, monozentrisch, permanente Sperre | 1 und 2 |
24.75.01.1 | Hüfte, monozentrisch, elastische Streckzüge | 1 und 2 |
24.75.01.2 | Hüfte, monozentrisch, Feder-Vorbringer | 1 und 2 |
24.75.01.3 | Hüfte, monozentrisch, hydraulisch | 1 bis 3 |
24.75.02.0 | Hüfte, polyzentrisch, Feder-Vorbringer | 1 bis 3 |
24.75.02.1 | Hüfte, polyzentrisch, hydraulisch | 2 und 3 |
Passteile ohne eigene Nummer
Unter 24.73, 24.74 und 24.75 ist kein einziges Produkt eingetragen,
obwohl die Produktgruppe Passteile als Einzelprodukte vorsieht. Auch unter 24.79 stehen nur
54 Produkte von drei Herstellern, alle zwischen Juli 2019 und April 2020 eingetragen; 18 der 32 Produktarten
sind leer, darunter Silikon- und PUR-Liner, Funktionsadapter wie Torsions- und Stoßdämpferadapter und alle
aktiven und passiven Unterdrucksysteme.
Für die Abrechnung nach § 302 SGB V folgt dann auf die sieben Stellen der Produktart die
Endung 900: 24.74.01.9900 für ein mechatronisches Kniegelenk mit hoher Gehgeschwindigkeit,
24.73.02.2900 für einen hochdynamischen Fuß. Den Preis bestimmen Vertrag oder
Kostenvoranschlag; welches Modell geliefert wird, steht im
Kostenvoranschlag, nicht in der Nummer.
Zwei Altlasten: Stumpfstrümpfe aus Baumwolle, Nylon und Frottee stehen seit 2008 unter
24.99.17, als „zur Löschung vorgesehen“ markiert, während die neue Produktart
24.79.07.1 Stumpfstrumpf leer ist. Und unter 24.99.81.0001 steht seit 2009 eine
künstliche Brustwarze, in der Produktgruppe für Beine.
Von der Interims- zur Definitivprothese
- Interimsprothese: sobald die Wunde verheilt ist, die Fäden gezogen sind und der Stumpf belastet werden kann, in der Regel zwei bis sechs Wochen nach der Amputation. Sie bleibt üblicherweise etwa sechs Monate und muss sich an den schrumpfenden Stumpf anpassen lassen. Vor einer Rehabilitation zum Gehen soll sie fertig sein; eine Definitivprothese während der Reha sieht das Verzeichnis nicht vor, weil wohnortnah versorgt werden soll.
- Diagnose- und Testschaft: Der Diagnoseschaft aus transparentem Kunststoff zeigt, wo der Stumpf drückt; er kommt in der Regel bei Erst- und Umversorgung vor dem Testschaft. Ein Testschaft kann zum Definitivschaft werden.
- Probephase: Ob die Versicherte die Gebrauchsvorteile einer Prothese im Alltag nutzen kann, lässt sich in einer ambulanten Probephase zu Hause und im Wohnumfeld klären. Ohne diese Eignung keine Leistungspflicht.
- Definitivprothese: mit Verkleidung aus Schaumstoff und Überzug. Tattoos, Adern oder Haare nachzubilden zahlt die Kasse nicht. Bei Erst-, Um- und Folgeversorgung übernimmt der Betrieb in der Regel eine Passformgarantie.
Eine zweite Prothese gibt es in der Regel nicht, auch nicht aus hygienischen Gründen. Eine wasserfeste Prothese für Dusche oder Schwimmbad kommt im Einzelfall in Betracht; für die Körperpflege reichen sonst Badewannenbrett oder Duschsitz. Ein technisch besseres System als Umversorgung zahlt die Kasse nur, wenn es im Alltag erhebliche Gebrauchsvorteile bietet und die Versicherte sie nutzen kann. Das hat das Bundessozialgericht 2002 für ein mikroprozessorgesteuertes Kniegelenk entschieden: Mehrkosten allein sind kein Grund zur Ablehnung, solange der Vorteil Gehen und Stehen betrifft und nicht nur die Bequemlichkeit.
Genehmigung, Zuzahlung, Steuersatz
Eine Prothese gleicht eine Behinderung unmittelbar aus. Für den Antrag gelten deshalb die Fristen des SGB IX: Die Kasse entscheidet binnen zwei Monaten oder teilt begründet mit, warum sie es nicht kann; sonst gilt die Leistung als genehmigt (§ 18 SGB IX). Das Bundessozialgericht hat das 2018 für eine Unterschenkelprothese entschieden. Abgeben dürfen Beinprothesen nur Betriebe mit Präqualifizierung im Bereich 24B, also mit Meister oder Ingenieur der Orthopädietechnik; Fuß- und Zehenersatz ist der Bereich 24A.
Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % zu, 2026 mindestens 5 und höchstens 10 Euro, ab 2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro (Zuzahlung berechnen). Prothesen tragen 7 % Umsatzsteuer; was bei Reparaturen gilt, steht unter Mehrwertsteuer.
Häufige Fragen
- Welche Hilfsmittelnummer hat eine Unterschenkelprothese?
- Die Definitivprothese in Modularbauweise ist
24.71.02.0001mit kniegelenkspaltübergreifendem oder24.71.02.1001mit kondylenübergreifendem Schaft. Liner, Verkleidung und weitere Zusätze kommen aus24.71.98, Fuß und Adapter aus24.73und24.79. - Welche Nummer hat ein mechatronisches Kniegelenk?
- Keine zehnstellige. Abgerechnet wird die Produktart mit der Endung 900, etwa
24.74.01.9900, dazu die Dienstleistungsposition der Höhe, am Oberschenkel24.72.98.9001. - Wer stellt den Mobilitätsgrad fest?
- Der Betrieb mit dem Profilerhebungsbogen zur Produktgruppe 24, zusammen mit Verordnung und Befund. Er gehört zum Kostenvoranschlag.
- Wie lange hält eine Prothese?
- Eine feste Nutzungsdauer nennt das Verzeichnis nicht. Ersetzt wird, wenn eine Reparatur nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist oder sich der Stumpf so verändert, dass der Schaft nicht mehr passt.
Wie ein Rezept vom Scan über den Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung läuft, zeigt die Demo ohne Anmeldung; der Rundgang erklärt die Stationen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 24 „Beinprothesen“, Fortschreibung vom 19.02.2024, mit Profilerhebungsbogen und Prüfkonzept; Produktarten und Einzelprodukte Stand 28.09.2026.
- GKV-Spitzenverband: Kriterienkatalog zur Präqualifizierung vom 28.04.2025, gültig ab 01.06.2025.
- GKV-Spitzenverband: Technische Anlage 3 zum Datenaustausch nach § 302 SGB V, Version 22 vom 23.09.2026, Abschnitt 8.2.2: Positionsnummer in der Abrechnung.
- Bundessozialgericht, Urteil vom 06.06.2002, B 3 KR 68/01 R: Oberschenkelprothese mit mikroprozessorgesteuertem Kniegelenk (C-Leg).
- Bundessozialgericht, Urteil vom 15.03.2018, B 3 KR 18/17 R: Genehmigungsfiktion bei einer Unterschenkelprothese.
- § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit Anlage 2 Nr. 52.
- § 13 Abs. 3a, § 33 Abs. 1 und 8, § 61, § 126, § 127, § 302 SGB V; § 18 SGB IX.