Gliederung der Produktgruppe
Die Gruppe hat sechs Untergruppen: fünf für Produkte, 04.40.01 bis 04.40.05, und die Abrechnungspositionen 04.99.99. Von 16 besetzten Produktarten führen 15 Produkte. Die
Hilfsmittelnummer zerlegt jede Positionsnummer in ihre Teile.
| Nummer | Produktart | Produkte |
|---|---|---|
04.40.01.0 | Badewannenlifter | 11 |
04.40.02.0 | Badewannenbretter | 27 |
04.40.02.1 | Badewannensitze ohne Rückenlehne | 10 |
04.40.02.2 | Badewannensitze mit Rückenlehne | 13 |
04.40.02.3 | Badewannensitze mit Rückenlehne, drehbar | 18 |
04.40.03.0 | Duschsitze, an der Wand montiert | 36 |
04.40.03.1 | Duschhocker | 30 |
04.40.03.2 | Duschstühle | 45 |
04.40.03.3 | Duschliegen | 1 |
04.40.03.4 | Fahrbare Duschliegen | 8 |
04.40.04.0 | Badeliegen, also Badewanneneinsätze | 9 |
04.40.05.0 | Badewannengriffe, mobil | 10 |
04.40.05.1 | Stützgriffe für Waschbecken und Toiletten | 215 |
04.40.05.2 | Boden-Deckenstangen | 11 |
04.99.99 | Abrechnungspositionen für Zubehör, Reparaturen und Wartungen | 3 |
Die letzte Fortschreibung ist vom 15.10.2025. Sie hat die Gruppe auf die Normen für Badewannenlifter
geprüft, nicht mehr hergestellte Produkte als „nicht besetzt“ markiert und die leere Produktart
04.40.03.5 „Duschstühle für Kinder und Jugendliche“ geschlossen. Nicht in dieser Gruppe stehen
Duschrollstühle und Dusch-Toilettenrollstühle (Produktgruppe 18), Umsetz- und
Hebehilfen sowie Lifter für den häuslichen Bereich (Gruppe 22) sowie WC-Aufsätze mit Wascheinrichtung (Gruppe 33).
Was ein Produkt können muss
Das Verzeichnis nimmt nur Produkte auf, die bestimmte Mindestwerte nachweisen. Für die Beratung heißt das zum Beispiel: Ein Hocker ohne Armstützen kann kein gelisteter Duschhocker sein.
| Produktart | Was das Verzeichnis verlangt |
|---|---|
| Badewannenlifter | mindestens 120 kg Tragfähigkeit oder Hubkraft; höchstens 18 kg Eigengewicht, sonst in höchstens drei Teile zerlegbar, keines über 8 kg, Grundgestell höchstens 12 kg; feste Rückenlehne, die auf jeder Hubhöhe stützt; elektrisch mit Netz oder Akku, Akkuanzeige sichtbar, Ladegerät dabei; Dauerfunktion nach DIN EN ISO 10535:2022-03 |
| Badewannenbretter und -sitze | Befestigung am Wannenrand, verstellbar eingehängt oder aufgelegt; Sitzrichtung in der Längsachse der Wanne; drehbare Sitze mit verriegelbarer Schwenkfunktion |
| Duschsitz an der Wand | Sitzfläche einklapp- oder einhängbar, Schrauben und Dübel im Lieferumfang, mindestens 100 kg Tragfähigkeit |
| Duschhocker | Armstützen, vier rutschfeste Füße, Sitzhöhe mindestens von 460 bis 530 mm verstellbar, mindestens 100 kg Tragfähigkeit |
| Duschstuhl | wie der Duschhocker, dazu eine Rückenstütze |
| Duschliegen | fest am Wannenrand oder an der Wand, höchstens 10 kg schwer; fahrbare Liegen mit Bremse und Richtungsfeststeller; beide mindestens 100 kg Tragfähigkeit |
| Griffe und Stangen | mobiler Wannengriff ohne Werkzeug abnehmbar und an jeder anderen Wanne wieder anzubringen; Stützgriffe und Stangen mit Schrauben und Dübeln am Baukörper verankert, Stangen auch zwischen Boden und Decke geklemmt |
Für jedes Produkt der Gruppe muss der Hersteller die Eignung für den Wiedereinsatz erklären und das Aufbereitungsverfahren beschreiben. Der Lifter ist für Versicherte gedacht, die nur schwer aktiv in die Wanne ein- und aussteigen oder nicht frei in der Wanne oder auf einem Badewannensitz sitzen können.
Hilfsmittel oder Gebrauchsgegenstand
Die Krankenkasse zahlt keine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens (§ 33 SGB V). Im Bad zählt das Verzeichnis dazu Trittstufen und Fußbänkchen am Wanneneinstieg, Bade- und Duschmatten, Nacken- und Schulterpolster, Seifenschalen, Toilettenpapierhalter, Brausehalter, Brauseköpfe und -schläuche, Handtuchhalter, Spritzschutz sowie handelsübliche Handgriffe, Handläufe, Duschhaltegriffe und fest montierte Badewannengriffe.
- Mobiler Wannengriff ja, fest montierter nein. Ein Griff in
04.40.05.0lässt sich ohne Werkzeug abnehmen und an einer anderen Wanne wieder anbringen. - Stützgriff an WC und Waschbecken ja, obwohl er mit Schrauben und Dübeln am Baukörper sitzt:
04.40.05.1ist mit 215 Produkten die größte Produktart der Gruppe. Die Indikation setzt voraus, dass die Arme ausreichend funktionieren und der Rumpf stabil genug ist. - Lifter herausnehmbar. Die gelisteten Badewannenlifter lassen sich aus der Wanne nehmen und transportieren; die Hubeinrichtung arbeitet elektrisch, pneumatisch, mechanisch oder hydraulisch.
Für Einbauten bleibt mit Pflegegrad der Zuschuss der Pflegekasse für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI, höchstens 4.180 € je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, gilt der Betrag für jeden, zusammen höchstens 16.720 €.
Krankenkasse oder Pflegekasse
Alle Untergruppen von 04.40.01 bis 04.40.05 und die Abrechnungspositionen
04.99.99 stehen in Anlage 1 der Richtlinie zu den
doppelfunktionalen Hilfsmitteln. Die Kasse, bei der der
Antrag eingeht, prüft beide Ansprüche und entscheidet. Danach teilen Kranken- und Pflegekasse die Ausgaben
pauschal: 65,3 % die Krankenkasse, 34,7 % die Pflegekasse.
- Nur bei häuslicher Pflege. In vollstationärer Pflege und für Versicherte nach § 28 Abs. 2 SGB XI gilt die Teilung nicht.
- Ohne Pflegegrad ist allein die Krankenkasse zuständig.
- Zuzahlung nach SGB V, auch wenn die Pflegekasse zahlt: 10 % des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 €, nie mehr als die Kosten; ab 01.01.2027 mindestens 7,50 € und höchstens 15 €. Die 25 € der Pflegeversicherung gelten hier nicht. Der Zuzahlungsrechner rechnet den Einzelfall.
Rezept oder Empfehlung der Pflegefachperson
Grundlage ist eine ärztliche Verordnung, am besten mit der Produktart. Bei Pflegebedürftigen in häuslicher
Pflege geht es auch ohne Rezept: Anhang III der Richtlinie nach § 17a SGB XI nennt jede
Produktart der Untergruppen 04.40.01 bis 04.40.05, vom Badewannenlifter bis zur
Boden-Deckenstange. Zubehör und Zusätze gehören auf das Formular des Grundprodukts.
- Die Pflegefachperson füllt für jedes Hilfsmittel ein eigenes Formular nach Anhang I aus; Duschhocker und Stützgriff sind also zwei Empfehlungen.
- Der Betrieb stellt den Antrag bei der Kasse in Textform und legt die Empfehlung bei.
- Bei Antragstellung darf die Empfehlung höchstens zwei Wochen alt sein.
- Die Kasse entscheidet spätestens drei Wochen nach Eingang des Antrags.
Wie Fristen und Genehmigung bei Anträgen mit Rezept laufen, steht unter Kostenvoranschlag.
Was der Betrieb vorhalten muss
Die Präqualifizierung trennt den Lifter vom Rest: Versorgungsbereich
04A umfasst 04.40.01, 04B die Untergruppen 04.40.02 bis
04.40.05. Für 04B lässt der Kriterienkatalog vom 28.04.2025 deutlich mehr Berufe als fachliche
Leitung zu, darunter Ergo- und Physiotherapeuten, Pflegeberufe, Apotheken und Meister im Sanitär-, Heizungs-
und Klimahandwerk mit der Zusatzausbildung „Barrierefreies Bad“ des Zentralverbands. Für 04A gelten unter
anderem die Orthopädietechnik, die Medizintechnik und Berufe der Elektrotechnik.
- Beratung. Persönlich, auf Wunsch am Wohnort; über die mehrkostenfreie Versorgung aufklären, mehrkostenfreie Vorschläge machen und das Gespräch dokumentieren.
- Einweisung. Persönlich, mit Gebrauchsanweisung auf Deutsch; außer bei den Griffen dokumentieren Betrieb und Versicherte sie schriftlich, wenn der Vertrag nichts anderes regelt.
- Lieferung. Gebrauchsfertig und vollständig, auf Wunsch neutral verpackt und in der Wohnung aufgebaut und montiert, eingestellt auf die Versicherte; aus dem Wiedereinsatz aufbereitet und funktionstauglich. Den Empfang bestätigt die Versicherte schriftlich.
- Service. Wartung, Instandhaltung und alle Prüfungen nach den Vorgaben des Herstellers; Auskunft und Beratung durch geschulte Fachkräfte während der üblichen Geschäftszeiten.
Positionsnummer und Abrechnung
Gegenüber der Krankenkasse wird nach § 302 mit der zehnstelligen
Positionsnummer des Einzelprodukts abgerechnet. Ob Kauf, Pauschale oder Wiedereinsatz, zeigt das Kennzeichen
Hilfsmittel wie bei den Gehhilfen: 00, 08
und 09 oder 02. Wie der Weg zur Pflegekasse aussieht, wenn sie genehmigt hat, steht beim
Pflegebett.
In 04.99.99 fällt eine Eigenheit auf: Alle drei Positionen, 04.99.99.0001 Zubehör,
.0002 Reparaturen und .0003 Wartungen, hängen an der Produktart
04.99.99.0 „Abrechnungsposition für Reparaturen“. Die Produktart 04.99.99.1
„Abrechnungsposition für Zubehör“, unter der laut Fortschreibung Zusätze abgerechnet werden, ist leer. Welche
Nummer der Vertrag für Zubehör verlangt, steht in seiner Preisliste.
Häufige Fragen
- Zahlt die Krankenkasse einen Badewannenlifter?
- Ja, wenn der Ein- und Ausstieg schwerfällt oder freies Sitzen in der Wanne nicht geht, mit Rezept oder Empfehlung einer Pflegefachperson. Mit Pflegegrad bei häuslicher Pflege teilen sich Kranken- und Pflegekasse die Kosten; die Versicherte stellt nur einen Antrag.
- Duschhocker oder Duschstuhl, was ist der Unterschied?
- Beide haben Armstützen, vier rutschfeste Füße und eine Sitzhöhe, die mindestens von 46 bis 53 cm verstellbar ist. Der Duschstuhl hat dazu eine Rückenlehne.
- Zahlt die Kasse Haltegriffe im Bad?
- Mobile Wannengriffe und Stützgriffe an WC und Waschbecken ja. Fest montierte Wannen- und Duschhaltegriffe sind Gebrauchsgegenstände; mit Pflegegrad kommt der Zuschuss für das Wohnumfeld in Frage.
- Wie hoch ist die Zuzahlung für einen Duschhocker?
- 10 % des Preises, mindestens 5 € und höchstens 10 €, nie mehr als der Preis selbst; ab 2027 mindestens 7,50 € und höchstens 15 €. Das gilt auch, wenn die Pflegekasse zahlt.
- Wo steht der Duschrollstuhl?
- In der Produktgruppe 18:
18.46.01Dusch-Toilettenrollstühle und18.46.03Duschrollstühle, nicht bei den Badehilfen.
Wie ein Rezept vom Scan über den Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung läuft, zeigt die Demo ohne Anmeldung; der Rundgang erklärt die Stationen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- GKV-Spitzenverband: Fortschreibung der Produktgruppe 04 „Bade- und Duschhilfen“ vom 15.10.2025, Definition, Anforderungen und Produktarten; Einzelprodukte Stand 28.09.2026.
- GKV-Spitzenverband: 9. Bericht zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses, Abschnitt 3.2.1.1, mit der Zahl der Versorgungsfälle 2024.
- GKV-Spitzenverband: Richtlinien zur Festlegung der doppelfunktionalen Hilfsmittel nach § 40 Abs. 5 SGB XI, Fassung vom 24.06.2020, § 4 und Anlage 1.
- GKV-Spitzenverband: Richtlinien zur Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachpersonen nach § 17a Abs. 1 SGB XI, in Kraft seit 01.09.2026, Verfahren, Anhang I und Anhang III.
- GKV-Spitzenverband: Kriterienkatalog zur Präqualifizierung nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V vom 28.04.2025, gültig ab 01.06.2025, mit Glossar, Versorgungsbereiche 04A und 04B.
- GKV-Spitzenverband: Technische Anlage 3 zum Datenaustausch nach § 302 SGB V, Kennzeichen Hilfsmittel.
- §§ 33, 61 und 62 SGB V; § 61 SGB V in der Fassung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, BGBl. 2026 I Nr. 228, ab 01.01.2027; § 40 SGB XI, Absätze 4 bis 7.